Hotline für den Weihnachtsteller

Handel

Foodwatch reicht Klage gegen den Handel ein

Eines der beliebtesten Gewürze ist den Schlagzeilen geraten und scheint den Verbrauchern das Weihnachtsgebäck zu verderben: Zimt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hatte zuletzt Ende Oktober Antworten zu Verbraucherfragen veröffentlicht.

Klage gegen alle
Ende der letzten Woche hatte die Verbraucherorganisation Foodwatch Klage gegen einen Zimtsterne-Produzenten erhoben, verkündete Spiegel-online. Die Klage richtet sich auch gegen den Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), das Bundeslandwirtschaftsministerium und gegen Groß- und Einzelhändler.
Schwerer als die Cumarin-Gehalte, ein Aromastoff der natürlicherweise in den Pflanzen enthalten ist, wiegt bei Verbraucherschützern die Verärgerung darüber, dass das Problem seit Jahresanfang bekannt ist und monatelang verschleppt wurde.
„Das ist ein klassischer Fall, bei dem ein bestehender Grenzwert der EU ausgehebelt worden ist auf Intervention der Wirtschaft,“ sagte nach Angaben die stellvertretende Grünen-Fraktionschefin Bärbel Höhn. Edda Müller, vom Bundesverband der Verbraucherzentralen: „Die Lebensmittelindustrie produzierte ihr Weihnachtsgebäck munter weiter, als sei nichts geschehen“ – heißt es in der jüngsten Ausgabe der „Verbraucherpolitischen Korrespondenz“.
Der Grenzwert liegt nach Festlegung der EU nach der Aromenrichtlinie 88/388/EWG von 1988 bei 2mg Cumarin je Kilogramm Gebäck. Die Stuttgarter Lebensmittelüberwachung entdeckte Zimt, der bis zu 76 Milligramm Cumarin enthielt.
Verärgert sind die Verbraucherorganisationen darüber, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) seine Zimtbewertung monatelang zurückgehalten hatte – und das offenbar auf politischem Druck des BLL und BMELV. Foodwatch wirft den Beteiligten vor, anstelle eines notwendigen Rückrufs, nur „Orientierungswerte“ veröffentlicht zu haben.

Ceylon- und China-Zimt
Der Zimtbaum wird in Zimtgärten gehalten und strauchig auf bis zu drei Meter Größe gehalten. Aus den Wurzelstöcken treiben Schösslinge heraus, deren Rinde geschlitzt und von der äußeren Borke und der Mittelrinde abgezogen wird. Die feine Rinde rollt sich von selbst auf beiden Seiten zusammen. Mehrere zusammengerollte Rinden werden zu so genannten Quills zusammengeschoben, so dass Verbraucher Stangen des Ceylon-Zimts gut erkennen können: Sie gleichen einer aufgeschnittenen Zigarre. Ceylon-Zimt ist nur wenig mit Cumarin belastet.
Der in die Schlagzeilen geratene Zimt, ist der China-Zimt, der genauso wie der Padang-Zimt zu den Cassia-Arten gehört. Dieser wird als Stange verkauft, die praktisch nur ein dickes Röllchen enthält. Als Pulver kann der Verbraucher die Herkunft des Zimts nicht unterscheiden – Herkunftsangaben sind nach Angaben des BfR in der Vergangenheit nicht immer vertrauenswürdig gewesen.
Der Handel reagiert. Die Firma Bahlsen hat schon im Oktober begonnen, seine Rezepturen zu ändern und damit die Cumarin-Gehalte zu senken.
Das Reformhaus teilte jüngst mit, dass neuform-Zimt nach eigenen Untersuchungen deutlich unterhalb der geforderten Grenzwerte liegt.
Der Bundesverband der Süßwarenindustrie (BDSI) hält eine geforderte Rückrufaktion für unnötig, bietet aber Verbrauchern eine kostenfreie Hotline für weitere Informationen an: 0800 / 0005548, werktags zwischen 09:00 und 18:00 Uhr.

Weniger Sterne am Himmel
Zimtsterne sind derzeit die gängigste Währung, wie viel Zimt gegessen werden darf: Kinder mit einem Gewicht bis zu 15 Kilogramm, sollen demnach nicht mehr als vier Zimtsterne oder einen Lebkuchen am Tag essen. Ein Erwachsener mit einem Gewicht von 60 kg soll nicht mehr als 16 Zimtsterne am Tag zu sich nehmen.
Bei weiteren Produkten gelten folgende Vorschläge: Bei Milchreis oder Griesbrei mit Zimt sollen Kinder nicht mehr als eine übliche Portionsgröße von 200 g am Tag verzehren. Bei Müsliriegeln sollen es nicht mehr als 70 Gramm sein. Bei Glühwein oder Kinderpunsch soll der „Orientierungswert“ von einem Becher zu 200 ml noch einmal überdacht werden.

VLE

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