Wie Minister befragt werden

Handel

Befragungen der Regierung sollen geändert werden

Die Parlamentarische Sitzungswoche beginnt im Reichstag mit der Regierungsbefragung am Mittwoch. Dazu steht ein Minister zur Verfügung und beantwortet Fragen zu einem Thema, das morgens im Bundeskabinett behandelt wurde.

Danach gibt es die Fragestunde. Dort antworten die Staatssekretäre auf Fragen, die seit der letzten Parlamentswoche angefallen sind. Zum Teil werden die Fragen mündlich, zum Teil schriftlich beantwortet.

Darüber hinaus haben Abgeordnete die Möglichkeit schriftliche Fragen einzureichen, die detaillierter sind. Jeder Abgeordnete darf vier Fragen pro Monat an die Regierung stellen.

Gewünschte Änderungen

Diese Regeln der Geschäftsordnung stehen mehr als auf dem Prüfstand. Die FDP-Fraktion will die Fragestunde am Mittwoch ganz abschaffen. Die Tage zuvor eingegangenen Fragen werden vom Sprechzettel abgelesen, öfters auf variierende Nachfragen wiederholt. Die Fragestunde dauert rund 180 Minuten, die effektiver genutzt werden könnten. Effizienter sind die schriftlichen Fragen. Deshalb will die FDP die Anzahl der Fragen von vier auf acht pro Monat erhöhen.

Auch die Befragung der Bundesregierung nach der Kabinettssitzung könnte verlängert werden. Auch hierzu hat die Fraktion einen Antrag gestellt. Die derzeitige Form sei „statisch und zieht kaum die Aufmerksamkeit auf sich“. Die FDP fordert eine Umgestaltung der Regierungsbefragung zu einem „Schlagabtausch zwischen Regierung und Opposition“. Dazu sollen die Abgeordneten die Themen frei wählen dürfen und vor allem unangekündigte Fragen stellen dürfen. Die Anwesenheit der Minister und des Bundeskanzlers sind im jeweiligen Kompetenzbereich Pflicht. Die Zeit für die Regierungsbefragung soll um 30 Minuten verlängert werden. Zusätzlich soll sich der Bundeskanzler mindestens viermal im Jahr einer Befragung durch die Opposition stellen müssen.

Die FDP ist nicht die einzige Partei, die beim Fragerecht etwas ändern möchte. Die AfD sieht ebenfalls in der aktuellen Form der Regierungsbefragung keine „wirksame öffentliche Kontrolle“ der Regierung durch den Bundestag. Die Änderung der Geschäftsordnung reicht den Rechten nicht aus. Dadurch wäre die Regierung nur politisch, aber nicht rechtlich gebunden. Die AfD will eine verfassungsrechtliche Pflicht einführen und orientiert sich am britischen Unterhaus. Der Bundestag solle ähnlich wie das House of Commons „Questions to the Prime Minister“ durchführen: In Berlin sollen verpflichtend vier Minister und der Kanzler teilnehmen, die Fragen sind nicht angekündigt.

Geplante Änderung der Geschäftsordnung

Das ist alles nicht neu. Die Anträge fallen mit die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zusammen. Die Gesetzesvorlage und Anträge der Opposition stammen alle aus dem Jahr 2017 Darin heißt es, dass die Fragestunde auf 90 Minuten begrenzt wird. Die Regierungsbefragung wird auf Kosten der Fragestunde bei Bedarf durch den Bundestagspräsidenten um 15 Minuten verlängert. Die Themen bleiben anhand der Tagesordnung des Bundeskabinetts vorgegeben. Der Minister muss die Antworten geben. Der Bundeskanzler soll sich dreimal im Jahr Fragen der Opposition stellen.

Abgelehnte Änderungen

Der Antrag der Fraktion „Die Linke“, die Fragestunde auf 90 Minuten zu kürzen, wurde abgelehnt, wie auch die Zahl der schriftlichen Fragen von vier auf sechs pro Monat und Abgeordneten zu erhöhen. Auch die Linken wollten den Kanzler vier Mal im Jahr befragen. Die Regierungsbefragung sollte sich nicht nur auf die Kabinettsthemen beschränken. Die Linke plädierte für die Einführung der Rubrik „Befragung zu Europathemen“.

Eine Verschiebung der Fragezeit von der Fragestunde zur Regierungsbefragung und das Extrathema Europa hatte auch Bündnis 90/Die Grünen beantragt. Zudem sollten während der Befragung keine Ausschusssitzungen stattfinden, damit möglichst viele Abgeordnete bei den Befragungen teilnehmen können. Dieser Antrag wurde ebenfalls abgelehnt.

Im Plenum werden die Anträge am Donnerstag beraten.

Roland Krieg

Zurück