Investor-Staat-Schiedsgericht: „Jein“

Handel

Bundesregierung laviert bei Schiedsgerichtverfahren im TTIP

Am Wochenende berichteten verschiedene Medien übereinstimmend, dass EON mit Vattenfall gemeinsame Sache in der Milliardenklage gegen die Bundesrepublik macht. Ort ist das Internationale Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington, auf das mit entsprechenden Passagen über Investor-Staat-Schlichtungsverfahren in den TTIP- und CETA-Abkommen noch mehr Beschäftigung zukommen kann.

Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums sagte am Montag, dass die Bundesregierung zwar die Möglichkeit habe, „den Schiedsspruch am Ort des Verfahrens aufzuheben“ oder dass man „sozusagen die Vollstreckung nicht durchführt“ – aber insgesamt gebe es nur limitierte Gegenmaßnahmen.

Der Gegenwert von knapp fünf Milliarden Euro Entschädigungszahlung ist dennoch kein Signal, die strittigen Schiedsgerichtpassagen aus TTIP und CETA zu entfernen. Im Abkommen mit Kanada (CETA) liegt der Text zur Prüfung vor. Beim Abkommen mit den USA (TTIP) ist dieser Punkt noch nicht zur Sprache gekommen. Derzeit laviert sich das Ministerium um eine klare Aussage herum. Es hält „Schiedsklauseln in Freihandelsabkommen zwischen entwickelten Rechtsstaaten nicht für erforderlich“; Gabriel habe aber in seiner Rede in Harvard am vergangenen Donnerstag „TTIP als solches noch einmal sehr unterstützt“.

Zu Änderungswünschen bei CETA sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums, dass die Bundesregierung erst die Aufnahme der Tätigkeit der neuen EU-Kmmission abwarten will. Es mache keinen Sinn mit dem noch im Amt befindlichen Kommissar zu reden, der bald sein Amt verlässt.

Lesestoff:

Lavieren: Das Wort bezeichnet nicht nur das „Ausweichen“ um etwas herum, sondern auch eine spezielle und daher gezielt eingesetzte Maltechnik (dünne Kolorierung bei der die Zeichnung sichtbar bleibt).

Roland Krieg

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