Ist Malta eine Gefahr für den Biohandel?

Handel

Defizite beim Ökoimport über Malta

Drittlandsware für den ökologischen Anbau wird immer wichtiger, weil die Eigenproduktion Europas nicht für die Nachfrage reicht. Ob ein Drittstaat über den Flughafen Frankfurt, den Hafen Rotterdam, per Eisenbahn über Rumänien oder per Schiff nach Malta gelangt ist egal: Jeder dieser „Eintrittspforten“ ist die Schnittstelle zwischen der EU und der „Restwelt“. Jedes Mal muss die Ware entsprechend kontrolliert werden, Nach einem Bericht des europäischen Food and Veterinary Office (FVO) ist Malta die Schwachstelle für Bioimporte [1]. Die Biobranche bezeichnet Malta bereits als „Öko-Achillesferse der EU“. Händler im Biobereich sollen Angebote aus Malta nur „mit der Beißzange anfassen“. Hinter acht maltesischen Bio-Importfirmen steht eine gemeinsame Adresse, die nach Indien weist, ohne ein Bio-Zertifikat anzugeben.

Der Bericht

Der EU-Bericht verzeichnet im maltesischen Landwirtschaftsministerium lediglich eine Stelle für den Ökosektor. Sieben von zehn Kontrollstellen sind aktuell besetzt. Rechtlich sind die Zahlen ausreichend und auch der Ausbildungsstand wurde vom FVO nicht kritisiert.

Dennoch gibt es Defizite nach Richtlinien der aktuellen Öko-Verordnung. So gab es den Verdacht von gentechnisch veränderten Bestandteilen in einer Importcharge, die für weitere Untersuchungen entsprechend aus dem Handel gezogen wurde. Die Probeentnahme wurde allerdings nicht dokumentiert und konnte nicht belegen, dass sie einer repräsentativen Stichprobe folgte. Es wurde ein kleiner Bestandteil GVO gefunden. Allerdungs ohne zu hinterfragen, ob es eine technisch unvermeidbare Kontamination sei. Die Ware wurde als Bioprodukt gemäß EU-Richtlinie wieder in den Warenstrom eingereiht.

Im zweiten Fallbeispiel ging es um Rückstände von Pflanzenschutzmittel. Bei Öko-Weintrauben wurden Spuren unterhalb des Höchstwertes von Carbendazim (in Fungiziden bei Obst und Gemüse) gefunden. Das Agrarministerium nahm Kontakt zum Erzeuger auf, der einen minimalen Carbendazim-Gehalt in seinem Boden zurück meldete. Das Mittel darf aber nach maltesischem Recht selbst in konventionellen Weintrauben nicht vorhanden sein und ist zudem ein Metabolit des im ökologischen Anbau verbotenen Thiophanate-Methyl. Das habe das Landwirtschaftsministerium unberücksichtigt gelassen und die Kontamination durch Carbendazim durch Bodenkontakt erklärt. Mehr Dokumente wurden laut FVO nicht zu diesem Fall gefunden.

So lautet ein Fazit der Kontrolleure, dass das Ministerium trotz vorhandener Laborergebnisse keine Maßnahmen durchgeführt habe, obwohl ein umfangreicher Sanktionskatalog vorliegt.

Vier Empfehlungen wurden gegenüber den Landwirtschaftsministerium ausgesprochen. Das muss nun die Fortschritte mit Umsetzungszeiten gegenüber der FVO dokumentieren.

Lesestoff:

[1] Endbericht des FVO nach einer Inspektionsreise zwischen dem 14. und 17. Oktober 2014 (DG(Sante) 2014-7300 – MR www.ec.europa.eu/food/fvo -> Audit Reports In der Suche Malta eingeben

Roland Krieg

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