Italien: Solar-EEG nach Qualitätskriterien
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Neue Einspeiseregelungen für italienische Photovoltaikanlagen
Seit dieser Woche gelten in Italien neue Regeln für den Erhalt einer Einspeisevergütung nach dem italienischen EEG, die sich vor allem an der Qualität der Herstellung und Paneele richten.
Nur Stromgeld von guten Anlagen
Für die Einspeisevergütung in Italien ist die Behörde Gestore Servizi Energetici zuständig. Die GSE hat neue Regeln für die Einspeisevergütung nach Conto Energia V, was dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entspricht. Die Regeln gelten für Modulhersteller, Projektierer und Anlagenbetreiber.
Beantragt werden kann die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 1 kW, deren Module die entsprechenden Bauartzertifizierungen nach IEC EN 61215, IEC EN 61646 oder IEC EN 62108 – mit den für CPV geltenden nationalen Differenzen – sowie ergänzend die Sicherheitsqualifizierung nach IEC EN 61730 besitzen. Die Prüflabore müssen nach ISO 17025 akkreditiert sein. Beizubringen ist auch der Nachweis einer unabhängigen Fertigungsüberwachung durch akkreditierte Prüfdienstleister, die über eine anerkannte Zertifizierstelle nach EN 45011 verfügen und registriert sind. Der TÜV Rheinland beispielsweise führt beispielsweise Akkreditierungen von Prüflaboren aus.
Der TÜV Rheinland weist ebenfalls darauf hin, dass für die Module eine zehnjährige Produktgarantie vorliegen müsse und der Hersteller an einem abgesicherten Recyclingsystem teilnehmen muss.
„Made in EU“
Die Herkunft der Bauteile wurde als Voraussetzung für einen Aufschlag der Einspeisevergütung verschärft. Bislang reichte die Herkunft einzelner Komponenten aus, seit dieser Woche allerdings müssen Module wie der Wechselrichter vollständig in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum hergestellt worden sein. Auch hier bieten die Rheinländer ihre Hilfe an, die erforderlichen Dokumentationen durchzuführen.
Vergütung in Deutschland
In Deutschland sind Herkunft und Qualität der Anlagen keine Kriterien für den Erhalt der Solarstromvergütung, die sogar noch gekürzt wird. Anlagen über 10 MW werden nicht mehr gefördert, der Eigenverbrauch wird rückwirkend ab April 2012 nicht mehr gefördert und es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Gebäude- und Freilandanlagen.
roRo