Ja zu CETA

Handel

CETA mit Bedingungen

Die Eilanträge der CETA-Gegner hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag abgelehnt. Damit hat die Bundesregierung grünes Licht für die Zustimmung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada.

Sofern:

Der Ratsbeschluss der EU nur die Dinge bejaht, die unstreitig im Geltungsbereich der EU liegen, dass die Mitgliedsstaaten Einfluss auf die Beschlüsse der CETA-Ausschüsse bekommen und Deutschland CETA einseitig beenden kann.

Alle sind zufrieden

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel ist zufrieden: „ Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für CETA frei gemacht. Das begrüße ich sehr. Ceta ist ein hochmodernes Handelsabkommen, mit dem wir die Globalisierung gestalten und hohe Standards für die Umwelt, Verbraucher und Arbeitnehmer verankern können.“

Wirtschaftsminister Volker Wissing in Rheinland-Pfalz begrüßt das Urteil, weil gerade Rheinland-Pfalz vom freien Warenverkehr profitieren könne: „Er ist die Grundlage unseres Wohlstands. Die Grundlage des Sozialstaates sind gut verdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen, die mit ihren Steuern und Abgaben den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft festigen.“ Gleichzeitig sprach sich der FDP-Politiker gegen eine selbstgewählte „Isolation a lá Brexit“ aus.

Michael Fuchs, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, sieht das genauso. Er dankte den Kanadiern für die Geduld, die sie mit den Europäern bei der Umsetzung des Abkommens gezeigt hätten. Joachim Pfeiffer erwartet als wirtschaftspolitischer Sprecher der Union, von Gabriel, dass er sich „für alle geplanten Freihandelsabkommen einsetzt und auch bei TTIP nicht voreilig die Flinte ins Korn wirft.“

Der Außenhandel „atmet auf“. Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), hat generell die Sorge, „dass komplexe Entscheidungen für einen Wirtschaftsraum von 500 Millionen Einwohnern zunehmend zum Spielball regionaler und Partikularinteressen wird.“ Die fortschreitende Globalisierung könne nur mit der Teilnahme Deutschlands mitgestaltet werden.

Zufrieden sind aber auch die CETA-Gegner. Ernst-Christoph Stolper, Handelsexperte beim BUND, sieht in dem Urteil eine „Ohrfeige für die EU-Kommission“. Es dürfen demnach keine CETA-Teile ratifiziert werden, die in der Zuständigkeit der Bundesrepublik liegen. Deutschland könne sich auch aus einer vorläufigen Ratifizierung zurückziehen.

Der Deutsche Kulturrat leitet aus dem Urteil Hausaufgaben für die Bundesregierung ab. So wolle sie nach eigenen Worten die Regelungen zum Investitionsschutz aus der vorläufigen Anwendung herausnehmen will. Genauso wie die Regelungen zu Portfolioinvestitionen, zum Internationalen Seeverkehr zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen und zum Arbeitsschutz. Den Kulturbereich hingegen wollte die Bundesregierung nicht ausnehmen. Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, sieht die Zuständigkeit für die Kultur in den Mitgliedsstaaten, die nach dem Urteil jetzt ebenfalls ausgenommen werden müsse.

Katharina Dröge, Wettbewerbspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, fordert die Regierung jetzt auf, ein Sonderkündigungsrecht bis zum CETA-Beschluss umzusetzen. Zudem steht die Hauptverhandlung noch immer aus und das Urteil zu den Eilverfahren könnte einen Hinweis auf die Richtung des späteren Gerichtsspruch geben.

roRo; VLE

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