Jahresbilanz Kartellamt
Handel
Digitalwirtschaft fordert Kartellämter heraus
Das Bundeskartellamt hat 2019 Bußgelder in Höhe von rund 848 Mio. Euro wegen verbotener Kartellabsprachen verhängt, rund 1.400 Zusammenschlüsse von Unternehmen geprüft, 104 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen erhalten und zahlreiche Missbrauchsverfahren geführt. Hervorzuheben sind vor allem die derzeit beim Bundesgerichtshof anhängige Entscheidung der Behörde gegen die Datensammlung und
-verwertung von Facebook sowie die weitreichenden Änderungen der Geschäftsbedingungen von Amazon, die das Bundeskartellamt bewirkt hat. Im Rahmen seiner Kompetenzen im Verbraucherschutz hat das Bundeskartellamt eine ganze Reihe von verbraucherunfreundlichen Praktiken von Vergleichsportalen offengelegt.
Fusionskontrolle
Das Bundeskartellamt hat rund 1.400 angemeldete Vorhaben geprüft. Davon wurden 14 Zusammenschlüsse in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft: In vier Fällen (Miba/Zollern, Heidelberger Druckmaschinen/MBO, Remondis/DSD, Loomis/Ziemann) endete das Verfahren mit einer Untersagung. In fünf Hauptprüfverfahren haben die Beteiligten ihr Vorhaben zurückgezogen. Ein Fall wurde ohne Auflagen freigegeben. In vier Fällen läuft das Hauptprüfverfahren derzeit noch. Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt kommentiert: „Die Fusionskontrolle hat eine herausragende Bedeutung sowohl auf europäischer Ebene als auch in den Mitgliedstaaten, denn sie ist das einzige Instrument, mit dem wir der Konzentration von Märkten präventiv Grenzen setzen können. Wettbewerbsbehörden sorgen mit der Fusionskontrolle dafür, dass die Kunden und Verbraucher auch in der Zukunft zwischen verschiedenen Anbietern auswählen können.“
Die derzeit größte Herausforderung ist die Digitalwirtschaft. So hat Amazon auf Grund der Beschwerde des Kartellamts die Geschäfts- und Vertragsbedingungen von Händlern auf dem Amazon Marktplatz verbessern können. Facebook gilt als harte Nuss. Beim Thema Datenökonomie hat das Bundeskartellamt gegen Facebook beim Oberlandesgericht Düsseldorf eine Niederlage einstecken müssen, will aber direkt zum Bundesverfassungsgericht gehen. Es geht um die Nutzung von Kundendaten zwischen verschiedenen Facebook-Firmen wie WhatsApp und Facebook. Die zunehmende Monopolisierung wird auch in den USA als kritisch hinterfragt. „Dazu passt“, so erläutert Mundt, „dass wir in diesem Jahr gemeinsam mit der französischen Wettbewerbsbehörde eine Studie zum Thema „Algorithmen und Wettbewerb“ veröffentlicht haben. Das hinzugewonnene Fachwissen wird uns in Zukunft bei unserer Arbeit helfen. Dies gilt auch für die anstehende Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, durch die die Missbrauchsaufsicht im Digitalbereich weiter gestärkt werden soll.“ [1]
Verbraucherschutz
Seit Mai 2019 läuft eine dritte Sektoruntersuchung der Bonner Behörde. Dabei geht es um eine Überprüfung und Darstellung von Nutzerbewertungen im Internet. Diese soll, genau wie die zweite Sektoruntersuchung zu Smart-TVs in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Wettbewerbsregister
Bis Ende 2020 soll das Wettbewerbsregister des Bundes fertig sein. Darin werden Unternehmen aufgeführt, die schwerwiegende Wirtschaftsdelikte begangen haben und künftig von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können.
Lesestoff:
[1] Algorithmen und Wettbewerb https://herd-und-hof.de/handel-/die-lenkende-hand-der-algorithmen.html
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