Jugendschutz in zwei Schritten

Handel

Bund legt bei Wasserpfeifen ohne Nikotin nicht nach

Vor Weihnachten hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert bei der Verwendung von Wasserpfeifen ohne Nikotin ähnlich streng vorzugehen, wie beim Thema Jugendschutz und Rauchen mit Nikotin. Die von der Länderkammer aufgeführten Risiken sind für die Regierung allerdings noch nicht relevant. Die Regierung bezieht sich auf eine frühere Darstellung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu Wasserpfeifen, die allerdings die Variante mit nicht nikotinhaltigen aromatisierten Stoffen noch nicht beinhaltete. Da die „Gesundheitsgefährdung auf nikotinfreie Erzeugnisse, die in einer Wasserpfeife zur Inhalation erhitzt werden, übertragbar sind, ist derzeit nicht abschließend geklärt“, heißt es in der Gegenäußerung der Bundesregierung zum Bundesrat.

Eine Prüfbitte wird nicht abgelehnt, aber erst aufgenommen, „sobald neue und gezielte wissenschaftliche Erkenntnisse im Hinblick auf die Gesundheitsgefährdung von Kindern und Jugendlichen eingeholt worden sind.“

Es geht um die nikotinfreien Erzeugnisse einer Wasserpfeife, bei der beispielsweise so genannte Shiazo-Steine zur Anwendung kommen [1]. Prof. Dr. Dr. Andreas Luch vom BfR hat am 11. Januar im Familienausschuss seine Risikobewertung um diesen Konsum aktualisiert: „Die gesundheitlichen Gefahren des Wasserpfeiferauchens lassen sich einerseits auf Pyrolyseprodukte des erhitzten Materials und andererseits auch auf die Verbrennungsprodukte der Holzkohle zurückführen, die normalerweise in konventionellen Wasserpfeifen eingesetzt werden. In unzureichend belüfteten Räumen kann durch die Freisetzung von Kohlenmonoxid sogar eine erhebliche Gefährdung entstehen.“ Prof. Luch verwies auf die inhalative Gefährdung der Jugendlichen. Diese unterscheide sich deutlich von der Unbedenklichkeit der oralen Aufnahme. Minderjährige könnten diesen Unterschied möglicherweise nicht richtig einschätzen. Fazit: „Für nikotinfreie und nikotinhaltige E-Zigaretten sollten generell die gleichen Sicherheitsstandards (abgesehen von Nikotin) und eine Altersgrenze von 18 Jahren gelten.

Der Konjunktiv für den präventiven Gesundheitsschutz reichte nicht. Das kritisierte am Donnerstag in der Bundestagsdebatte Dr. Harald Terpe von den Grünen. Sicher sei die Datenlage dünn, es müsste mehr geforscht werden, aber beim Gesundheitsschutz für Jugendliche wäre die Aussage ausreichend gewesen. Für die Linksfraktion hingegen war es am Mittwoch in der Ausschusssitzung ausreichend, von der Zustimmung Abstand zu nehmen. Frank Tempel will keine Pauschalisierung von nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten und E-Shishas, sagte er im Plenum. Die Fraktion hat sich in der zweiten und abschließenden dritten Beratung enthalten.

Nach Markus Koob von der CDU haben sich alle Sachverständigen für einen dringenden Handlungsbedarf auch bei den nikotinfreien Produkten ausgesprochen. Der Familien-Ausschuss stand am Mittwoch vor der Entscheidung, die Änderung im Jugendschutz zu verzögern oder das Thema der nikotinfreien Produkte in einem zweiten Gesetzgebungsschritt anzugehen.

So wurde das Thema zweigeteilt: Für nikotinhaltige Produkte bei E-Zigaretten und E-Shishas wird das Jugendschutz geändert, bei nikotinfreien Produkten soll die Bundesregierung ein Abgabe- und Konsumverbot von nikotinfreien Erzeugnissen in einem zweiten Verfahren prüfen. Wann, blieb offen.

Lesestoff:

[1] Nachlese Bundesrat

Roland Krieg

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