Kabinett beschließt Aus für Palmöl-Kraftstoff

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Mehr Kraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett das Aus für Kraftstoffe aus Palmöl ab dem Jahr 2023 beschlossen. Dazu wurde eine Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung notwendig. Anstelle des Palmöls fördert der Bund künftig fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen über eine Mindestquote. Diese Quote steigt stufenweise auf 2,6 Prozent bis 2030 an. Der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln an der Treibhausgasminderungs-Quote hingegen darf die Obergrenze von 4,4 Prozent nicht überschreiten.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Klimafreundliche Kraftstoffe leisten einen wichtigen Beitrag für mehr Klimaschutz im Verkehr. Doch was gut fürs Klima ist, darf nicht der Umwelt schaden. Daher verbannt Deutschland Palmöl ab 2023 aus dem Tank. Denn für Biosprit Wälder zu roden, Moore trockenzulegen und Natur zu zerstören ist nicht hinnehmbar. Grundsätzlich sind Agrarflächen begrenzt, weshalb auch der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen insgesamt nicht weiter anwachsen soll. Kraftstoffe aus Gülle und Stroh oder altem Frittierfett dagegen schonen natürliche Ressourcen und senken den CO2-Ausstoß der zugelassenen Fahrzeuge. Im Individualverkehr bleibt der direkte Einsatz von Strom in E-Fahrzeugen die effizienteste Option. Durch die neue Verordnung werden private und öffentliche Ladeinfrastruktur mehr denn je gefördert.“

Das Ende gehört zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, die der Bundestag 2021 verabschiedet hatte. Der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittel wird die aktuelle Obergrenze von 4,4 Prozent nicht überschreiten. Nach EU-Vorgabe wäre eine Obergrenze von 5,3 Prozent möglich gewesen.

Kritisch sind die Mehrfachanrechnungen. Strom, der direkt in die Elektromobilität fließt bekommt eine Dreifachanrechnung auf die Minderungsquote. Mit diesem Vermarktungsvorteil erhofft sich die Bundesregierung eine attraktivere Vermarktung und Beteiligung der Mineralölwirtschaft am Ladesäulennetz.

Drittens bekommt der grüne Wasserstoff eine doppelte Anrechnung.

Im Vorfeld haben Wissenschaftler wie Thomas Willner von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) die Anrechenbarkeit allerdings bezweifelt. Die jetzt verabschiedete Verordnung sei weit von einer technologieoffenen Entwicklung entfernt. Mit der einseitigen Fokussierung auf die Elektromobilität sei keine nennenswerte reale Netto-CO2-Reduktion zu erwarten. Darüber hinaus binde die Elektromobilität Potenziale des Stromsektors für den Verkehr und bringe keine regenerative Energie ins System. Sinnvoller sei der Einsatz des Stroms in der Industrie.

Der Bund hätte nach Willner die Obergrenze von Biokraftstoffe auf die EU-Zielmarke von 5,3 Prozent und den Anteil der Biokraftstoffe aus Altspeiseöle und Tierfette von 1,9 auf 2,5 Prozent erhöhen sollen.  

THG-Minderungsquote

Im Jahr 2015 hat der Gesetzgeber die Treibhausgasminderungsquote eingeführt. Fossile Kraftstoffe stoßen im Durchschnitt 94,1 Kilogramm CO2 pro Gigajoule aus. Dieser Referenzwert wurde von der EU festgelegt.

Roland Krieg

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