Kaffeeröster: Bußgeld über 30 Millionen

Handel

Bußgeld für Außer-Haus-Kaffeepreis-Absprachen

Der Deutsche Kaffeeverband (DKV) teilte im Februar 2005 mit, dass „kurzfristig“ im Außer-Haus-Bereich Preiserhöhungen für Kaffee zu erwarten sind. Damit hat der Kaffeeverband nach Auffassung des Bundeskartellamtes Preiserhöhungen durch eine Pressemitteilung begleitet und unterstützt. Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes existierte seit mindestens 1997 bis Mitte 2008 ein Arbeitskreis beim DKV, bestehend aus den Geschäftsführern und Vertriebsleitern der Kaffeeröster, in dem Preiserhöhungen und zum Teil Preissenkungen für Röstkaffee im sog. Außer-Haus-Bereich, also Belieferung von Gastronomie, Hotels, Automatenaufstellern und anderen Großverbrauchern, koordiniert wurden.
Insgesamt hat das Kartellamt am Mittwoch gegen acht Kaffeeröster und dem DKV Bußgelder in Höhe von 30 Millionen Euro verhängt. Bei den acht Unternehmen handelt es sich um Kraft Foods Außer Haus Service, Tchibo, Darboven, Melitta SystemService, Lavazza, Seeberger, Segafredo und die Gebr. Westhoff GmbH.
Eingeleitet wurde das Verfahren durch einen Bonusantrag der Alois Dallmayr Kaffee oHG aus München. Gegen sie wurde kein Bußgeld verhängt.

Compliance Programm beim DKV
Der DKV bedauerte den Sachverhalt. Er könne nicht ausschließen, dass auf Grund der Pressemitteilung „in der Vergangenheit rechtswidriges Verhalten erfolgt ist“. Die damalige Geschäftsführung habe aus Unwissenheit gehandelt und die „kartellrechtliche Problematik dieser Pressemitteilung nicht erkannt.“ Die heutige Hauptgeschäftsführung habe ein Compliance Programm eingeführt, der die rechtmäßige Verbandsarbeit sicher stellen soll.

roRo

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