Kaiser´s bleibt allein

Handel

Kartellamt untersagt Kaiser´s-Übernahme

Selbst Rewe-Chef Caparros hätte sich ausrechnen können, dass sein Gegenangebot für Kaiser´s wenig Chancen hatte. Seit Mittwoch ist es amtlich. Der Tengelmann-Deal mit Edeka wird vom Bundeskartellamt trotz vorgenommener Nachbesserungen untersagt.

Das Amt sieht trotz insgesamt geringer Filialausdehnung von lediglich 450 Kaiser´s-Geschäften in regionalen Märkten wie Berlin, München, Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen eine zu starke Machtkonzentration des Handels, fiele Kaiser´s weg. Dort übe der Lebensmittelmarkt im Zeichen der Kaffeekanne mit Anteilen zwischen zehn und 30 Prozent „eine wichtige Wettbewerbskraft“ aus, teilte das Amt am Mittwoch mit. Der regionale Blick war bei der Entscheidung wichtig.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „In diesem Fall kommt es vor allem auf die Marktverhältnisse vor Ort an. Der Verweis auf den relativ geringen bundesweiten Marktanteil von Kaiser’s Tengelmann geht an der Sache vorbei. Niemand fährt zum Einkaufen quer durch Deutschland oder auch nur quer durch eine Großstadt. In vielen Stadtteilen der Metropolen Berlin, München und Düsseldorf sowie einigen Markträumen in Oberbayern und NRW ist Kaiser’s Tengelmann der stärkste Wettbewerber von EDEKA und REWE, sodass dessen Ausscheiden die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort erheblich reduzieren würde. Selbstverständlich gehören zu einer solchen Marktbetrachtung auch die Discounter wie Aldi oder Lidl, die allerdings für die Verbraucher nur eingeschränkt eine Alternative zu den Vollsortimentern darstellen, einfach weil das Warenangebot unterschiedlich ist.“

Im Kompromissvorschlag hatten Tengelmann und Edeka auf 100 Standorte verzichtet. Das aber war dem Amt nicht genug. Das hätte die zunehmende Machtkonzentration der Edeka auch nicht verhindert.

Es wäre aber möglich gewesen, sagte Mundt: „wenn der überwiegende Teil der drei regionalen Vertriebsnetze von Kaiser’s Tengelmann – jedenfalls in den kritischen regionalen Absatzmärkten – auf jeweils einen oder zwei unabhängige Wettbewerber übergegangen wäre, die in die Wettbewerbsposition von Kaiser‘ Tengelmann hätten eintreten können. Dies hätte auch die Probleme auf den Beschaffungsmärkten gelöst. Wir hatten eine ganze Reihe konkreter Hinweise auf alternative Interessenten für Teilnetze, die im Übrigen auch an der Übernahme der Beschäftigten interessiert gewesen wären. EDEKA und Tengelmann waren jedoch nicht bereit, auf die vom Bundeskartellamt formulierten Bedingungen für eine Freigabe einzugehen, sodass das Vorhaben insgesamt zu untersagen war.“ Da hatte sich niemand gefunden und die Rewe war sowieso zu groß.

Noch haben die Beteiligten Gelegenheit, Berufung einzulegen.

Franziska Humbert, Expertin für soziale Unternehmensverantwortung bei Oxfam , feiert den Schiedsspruch als Erfolg: „Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal, denn schon jetzt diktieren die großen Supermarktketten aufgrund ihrer immensen Einkaufsmacht den Nahrungsmittelherstellern und Lieferanten die Preise. Das Preisdumping der Supermärkte ist eine der Hauptursachen für Einkommen unterhalb der Armutsgrenze und schlechte Arbeitsbedingungen für Beschäftigte und Kleinbäuerinnen und -bauern in Ländern des globalen Südens.“ Das Kartellamt ziehe die richtigen Schlussfolgerungen aus der eigenen Sektoruntersuchung, lobt sie die Bonner Kartellwächter. Preisdumping werde durch die Entscheidung allerdings nicht aufhören.

Lesestoff:

[1] Caparros will Kaiser´s

Roland Krieg

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