Kartellamt gegen Edeka-Kaiser´s-Deal

Handel

Tengelmann-Deal nur mit Auflagen noch möglich

Kurz nachdem das Bundeskartellamt die Macht im Lebensmitteleinzelhandel kritisierte, kündigte Tengelmann den Verkauf von Kaiser´s an die Edeka an [1]. Anfang Dezember wurde ruchbar, dass Kaiser´s und Edeka bereits heftig an einer gemeinsame Warenbeschaffung und Abrechnung arbeiteten [2]. Das Kartellamt bremste. Die Vorwegnahme der Fusion sollte offenbar Tatsachsen schaffen, die nicht mehr aus der Welt zu bringen sind.

Vielleicht ein Fehler. Vielmehr aber hält Kartellamtschef Andreas Mundt Wort, keine weitere Verschlechterung der Marktsituation mehr zuzulassen. Rund zwei Wochen vor Ablauf der Einschätzungspflicht hat das Kartellamt am Dienstag Tengelmann eine vorläufige Einschätzung zur Übernahme übersandt. Es sieht schlecht für Karl-Evian Haub aus, denn:

„Das Vorhaben würde nach den bisherigen Ermittlungen des Bundeskartellamtes zu einer Verdichtung der ohnehin stark konzentrierten Marktstrukturen insbesondere in Berlin, München und einzelnen größeren Städten in Nordrhein-Westfalen führen. Auch bei der Beschaffung insbesondere von Markenartikeln würde der Vorsprung der Spitzengruppe bestehend aus EDEKA, REWE und der Schwarz-Gruppe mit Kaufland und Lidl gegenüber ihren Wettbewerbern weiter steigen, da den Herstellern eine der verbleibenden Absatzalternativen außerhalb dieser Gruppe wegbricht.“

In vielen betroffenen Stadtbezirken oder Regionen blieben lediglich Edeka und Rewe mit ihren Discounttöchtern übrig. Dort wo Edeka Kaiser´s übernehmen würde, läge der Zuwachs beim Genossenschaftsverbund bei weit über zehn Prozent.

Das würde vielen Herstellern nur noch zwei Absatzalternativen anbieten. Vor allem bei den Händlern, die über Tengelmann eine Alternative suchten. „Deshalb würde das Vorhaben nach der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamtes auch zu einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs auf verschiedenen Beschaffungsmärkten des Lebensmitteleinzelhandels führen“, teilte das Amt den Tengelmännern mit.

Obwohl Kaiser´s bundesweit nur einen kleinen Marktanteil von 0,6 Prozent hat, ist das Lebensmittelgeschäft regional doch stark aufgestellt, wertet das Amt. Eine Marktverzerrung gäbe es demnach in Berlin, München und in verschiedenen großen Städten in NRW.

Tengelmann und Edeka haben nun bis zum 26. Februar 2015 Zeit für eine Stellungnahme. Dabei können sie Auflagen und Zusagen für eine günstige Bewertung verfassen. Dafür können sie auch eine Fristverlängerung über den 06. März für eine endgültige Entscheidung beantragen. „Ob eine Zusagenlösung im vorliegenden Fall möglich wäre, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden“, schränkt das Kartellamt zum Schluss ein.

Lesestoff:

[1] Tengelmann will an EDEKA übergeben

[2] Kartellamt zeigt Kaiser´s-Deal die gelbe Karte

roRo; Foto: Kaiser´s

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