Kartellbesuch bei Gaskonzernen
Handel
Unangekündigte Nachprüfungen bei deutschen Gasversorgern
In Begleitung von Beamten des Bundeskartellamtes haben die europäischen Wettbewerbshüter am 29. März verschiedene Gasversorger in Deutschland aufgesucht. Es wird geprüft, ob nach Artikel 102 des Vertrages zur Arbeitsweise der Europäischen Union ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stelle vorliegt.
Solche Kontrollen sind der erste Schritt für Untersuchungen wettbewerbswidrigen Verhaltens. Die Kommission betont am Donnerstag aber, dass eine Nachprüfung weder heiße, dass das betroffene Unternehmen sich wettbewerbswidrig verhalten habe, noch ein Vorgriff auf die Untersuchungsergebnisse sei.
Für den Abschluss der Untersuchungen gibt es keine Frist.
roRo
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