Kein Brokkoli-Patent

Handel

EPA entscheidet über „Brokkoli-Patent“

Das „Brokkoli-Patent“ gilt als Synonym über die Patentierbarkeit von Züchtungsverfahren, gegen die im Sommer ein breites Bündnis aus Politik, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen protestiert hatten. Am Donnerstag hat das Europäische Patentamt (EPA) entschieden, dass es keine Patente „auf im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren“ geben wird.

Kein Patent zugelassen

Der Großen Beschwerdekammer lagen die Fälle über das Brokkoli- und Tomaten-Patent vor, und sollte klären, ob ein biologisches Zuchtverfahren nach dem Europäischen Patentübereinkommen patentierbar ist. Die Kammer ist die höchste Rechtssprechungsinstanz im EPA.
Verfahren die im Wesentlichen normale biologische Verfahren sind wie beispielsweise sexuelle Kreuzungsschritte für das gesamte Genom und die daraufhin getätigte Auswahl an Produkten sind mit dem Patentübereinkommen nicht vereinbar, so die Kammer. Auch die bloße Verwendung von technischen Verfahrensschritten zur Durchführung bzw. Unterstützung von Verfahren der sexuellen Kreuzung von Genomen von Pflanzen und der nachfolgenden Selektion der Pflanzen heben den Ausschluss von der Patentierbarkeit nicht auf. Sind also auch nicht patentierbar.
Technische Marker könnten patentierbar sein, aber ihre Verwendung in einem biologischen Zuchtverfahren ist es nicht.
Werden Pflanzen jedoch durch neue Merkmale verändert, dann können sie nach dem Patentübereinkommen einen Markenschutz erhalten.
Der Kammerentscheid ist zunächst nur ein Vorentscheid, weil sie lediglich die Begriffe klären sollte, was patentierbar sein könnte. Für die Entscheidung im Brokkoli- und Tomaten-Patent ist konkret die Technische Beschwerdekammer zuständig.

Richtungsweisend
Die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich hat die Vorentscheidung als „richtungsweisend“ bezeichnet. Vor allem gibt sie der im Jahr 2009 gestarteten Bundesratsinitiative Recht, die europäische Biopatentrichtlinie zu verschärfen.
Auch die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) begrüßte die Entscheidung. DIB-Geschäftsführer Ricardo Gent sieht in dem Kammerspruch „Rechtssicherheit und einen gerechten Interessenausgleich zwischen der Industrie, der wissenschaftlichen Forschung, den Züchtern und den Landwirten“. Wird die Entscheidung endgültig, dann ist einer weitreichenden Patentierung im Bereich der Biotechnologie wirksam vorgebeugt. Zusätzliche Maßnahmen des Gesetzgebers seien nicht nötig.

roRo

Zurück