Keine Nährwertkennzeichnung für Direktvermarkter

Handel

Nährwertkennzeichnung: Ausnahme für den Hofladen

Die Fördergemeinschaft „Einkaufen auf dem Bauernhof“ hat Ausnahmen von der ab Dezember 2016 verpflichteten Nährwertkennzeichnung gefordert. Die Ausnahmen sollen für handwerklich hergestellte Lebensmittel geben, die in kleinen Mengen verkauft werden.

Über den Deutschen Bauernverband (DBV) teilt die Fördergemeinschaft mit, dass gerade kleine Lebensmittelanbieter unter einer unverhältnismäßigen Belastung bei der Umsetzung der Nährwertkennzeichnung leiden würden. Sie könne sogar existenzbedrohend sein wobei mit jedem Anbieter, der ausscheiden muss, ein Stück Originalität und Regionalität verloren gehe. Daher sollte es für landwirtschaftliche Direktvermarkter eine Ausnahme geben.

roRo

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