Keine schnelle Lösung für ISDS-Frage

Handel

UN-Regeln für Investor-Staat-Schiedsverfahren

Die Verabschiedung der TTIP-Resolution im europäischen Parlament brachte den Parlamentariern den Vorwurf ein, mit „Alternative für Investor-Staats-Schiedsverfahren (ISDS)“ lediglich eine weiche, unpräzise Beschreibung gefunden zu haben [1]. Doch hat sich der Ausschuss für Internationalen Handel (INTA) tatsächlich an die Arbeit gemacht. Am Montag lud er dazu Renaud Sorieul, Generalsekretär der UN-Kommission für Internationales Handelsrecht (UNCITRAL) per Video ein, die bestehenden Transparenzregeln für ISDS zu erläutern.

Der Ausschuss-Berichterstatter Salvatore Cicu, Christdemokrat aus Italien, legte die Wünsche des Europaparlaments dar. Es sollen transparente Regeln zum Wohl der Wirtschaftsbeteiligten und der Öffentlichkeit geschaffen werden, weil es auch um öffentliche Gelder geht. Über den INTA-Ausschuss hat das Parlament Gelegenheit, sich über die Ausgestaltung der ISDS-Regeln zu äußern. UNCITRAL sei der richtige Ansprechpartner, weil die Vereinten Nationen über diese Kommission das Thema weltweit harmonisieren wollten. Transparenz dürfe zu keiner Worthülse werden, forderte Cicu, sondern müsse sich deutlich im Zugang zu Dokumenten oder zu Anhörungen niederschlagen.

Langer Prozess

Eine schnelle Lösung wird es für ein neues Verfahren nicht geben. Weltweit wird viel darüber nachgedacht, doch gebe es kein multilaterales Forum, in dem darüber gearbeitet wird. Eine Neuformulierung werde ein langer und arbeitsreicher Prozess, prognostiziert Sorieul.

Doch müssen die Länder nicht bei null anfangen. In den Jahren zwischen 2010 und 2013 hat UNCITRAL Transparenzregeln als Handwerkszeug für ISDS-Verfahren erarbeitet, die mittlerweile von vielen Ländern als Grundlage für Investitionsschutzabkommen genutzt werden. Innerhalb des umfassenden Regelwerkes, erlauben Transparenzregeln der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten, Anhörungen und Schiedssprüchen. Nach Sorieul ist den Handelsexperten ein Werk gelungen, das zwischen öffentlichem Interesse und vertraulichen Informationen balancieren könne.

Die UN sind jüngst einen Schritt weitergekommen. Im März dieses Jahres wurde auf Mauritius die gleichnamige UN-Konvention zu Transparenz bei ISDS-Verfahren veröffentlicht. Die EU hätte als Ganzes der Mauritius-Konvention beitreten können, doch der Ministerrat hat diesen Kommissionsvorschlag abgelehnt. Dennoch sind neben Finnland, Frankreich, Großbritannien, Schweden, der Schweiz, sowie Kanada auch Deutschland und die USA beigetreten.

Die Verfahrensregeln bei einem Disput festzuschreiben sei ein neuer Trend, bekannte Sorieul. Wo das Ende liegt, ist derweil noch offen. Es könne einen Appellationsmechanismus, ein Investitionsbericht, eine eigenständige Institution sein, oder… Ob eine Berufungsinstanz Sinn mache, ist derzeit noch offen, weil eine Folgenabschätzung auf andere UN-Konventionen noch nicht stattgefunden habe. Sorieul ist auf den Bericht von Salvatore Cicu gespannt, der einen Beitrag für eine weltweite Debatte werden könne.

Es gab eine zarte Zustimmung für die UN-Konvention aus den Reihen der Abgeordneten. Die EU sollte bei einem Abschluss die Arbeit der UN nicht unterminieren.

Lesestoff:

Die UN-Konvention und die Transparenzregeln finden Sie unter www.uncitral.org -> UNCITRAL Tests & Status -> International Commercial Arbitration & Conciliation

[1] EP verabschiedet TTIP-Resolution

Roland Krieg

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