Kennzeichnung Obst und Gemüse

Handel

Erweiterte Kennzeichnungspflicht ab 01.01.

Bislang mussten das Herkunftsland von Obst und Gemüse nur angegeben werden, wenn Obst und Gemüse nach den EU-Vermarktungsregeln gehandelt wurde. Durch eine Änderung der Verordnung (EG) 1182/2007 müssen jetzt alle Obst und Gemüsearten entsprechend ihres Ursprungslandes gekennzeichnet sein.
Seit dem 01. Januar 2008 gilt die Verordnung in allen Mitgliedsländern.

Kontrolliert wird die Verordnung von den Behörden des Bundes, bei der Einfuhr durch die Behörden des Länder. Detailvorschriften für die Kennzeichnung gibt es nicht, so dass empfohlen wird, das Herkunftsland im Kennzeichnungsfeld des Packstücks unterzubringen.

Das Herkunftsland muss auch auf allen Begleitpapieren und Rechnungen verzeichnet sein. Das gilt auch für Lieferscheine und firmeninternen Lieferverkehr.

roRo

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