Kennzeichnungslücke bei Obst und Gemüse

Handel

VZ NRW bemängelt Kennzeichnung bei und Gemüse

Verbraucher wollen wissen, woher Obst und Gemüse stammen, bevor sie die Ware in den Einkaufskorb legen. Mittlerweile müssen Obst und Gemüse mit einem Hinweis gekennzeichnet sein, aus welchem Land es stammt. Daran mangelt es allerdings, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) in einer Stichprobe festgestellt. Entweder fehlt die Angabe komplett oder die Angaben sind nicht eindeutig, bemängelt Klaus Müller, Chef der VZ NRW: „Verbraucher haben jedoch ein Recht auf eine exakte Angabe der Herkunft. Nur so können sie eine für sie richtige Kaufentscheidung treffen.“

Fünf Mängel je Händler

88 Obst- und Gemüsestände in vier nordrheinwestfälischen Städten – auf Wochen- und in Supermärkten, bei Discountern und Einzelhändlern sowie in Bio-Läden – hatten die Verbraucherschützer Ende letzten Jahres hinsichtlich der Herkunftsangabe an und auf der frischen Ware im Visier. Fünf Mängel pro Händler stießen ihnen im Schnitt bei ihrem Check ins Auge. Am häufigsten – nämlich bei 284 Obst- und Gemüseangeboten – war keine Herkunftskennzeichnung – weder auf einem Schild noch auf der Ware – zu finden. In 62 Fällen ließ sich die Abstammung von Äpfeln, Birnen und Co. nicht feststellen, da auf dem Hinweisschild ein anderes Ursprungsland als auf der Ware angegeben war. Kopfzerbrechen bereitete den Testern aber auch, wenn auf einem Hinweisschild gleich mehrere Export-Länder prangten (26-mal), Länderkennzeichnungen in fremder Sprache (15-mal) oder mit unbekannten Abkürzungen (4-mal) versehen waren. „Verbraucher dürfen mit Blick auf das muntere Herkunfts- und Kennzeichnungs-Allerlei jedoch während ihres Einkaufs nicht Rätselraten. Bei Obst- und Gemüsesorten ist die Herkunftsangabe – bis auf einige Ausnahmen – vorgeschrieben. Die Händler sollten deshalb ihr Personal besser schulen und für eine einwandfreie Präsentation ihres Sortiments sorgen“, fordert Müller die Händler auf.

roRo

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