Kfz-Abgaswerte und Emissionshandel
Handel
EU zu Kfz-Emissionen und der Rat zum Emissionshandel
Im Oktober 2013 sorgte der Vorschlag für eine Verschiebung der Emissionsreduzierung für Kraftfahrzeuge durch den damaligen Umweltminister Peter Altmaier für Ärger in Deutschland, weil zur gleichen Zeit eine großzügige Konzern-Spende an die CDU floss. Bis auf wenige Verweise ist das Altmaier-Spektakel heute verflogen [1]. Am Montag debattierte das Europaparlament in Straßburg die Emissionsvorgaben und nur der Grüne Abgeordnete Carl Schlyter aus Schweden dachte noch daran, den Europäischen Gerichtshof wegen eines Korruptionsverdachtes anzurufen. Klimakommissarin Connie Hedegaard zeigte sich diplomatischer und findet in dem Kompromisstext, der heute Mittag abgestimmt wird, eine gute Formel gegen „Verwässerungsversuche“ durch einige Akteure.
Der deutsche Christdemokrat Thomas Ulmer als Berichterstatter aus dem Umweltausschuss sieht eine Mehrheit, die den ursprünglichen Weg gehen will. Seit 2006 gilt ein Flottenwert von 160 g CO2/km, ab 2015 ein Wert von 130 g CO2/km und ab 2020 nun der Wert von 95 g CO2/km. Dies ist eine sehr ehrgeizige Zielsetzung, so Ulmer. Der Wert findet wohl eine große Mehrheit. Nur der Ausschuss für Industrie plädiert für einen späteren Zeitpunkt. Er schlägt ein Ziel für 2025 im Bereich von 65 g CO2/km bis 75 g CO2/km vor.
Generell wurde ein Ziel für die Zeit nach 2020 angemahnt, was der Automobilindustrie größere Planungssicherheit geben würde. Hedegaard will dafür eine öffentliche Konsultation noch in diesem Jahr einsetzen.
Der europäischen Automobilindustrie wurde mit sieben Prozent des Umsatzes und er Arbeitskräfte ein wichtiges Standbein für die EU asttestiert. Sie könne aber durch mehr Umweltfreundlichkeit international an Wettbewerbskraft gewinnen. Die Verordnung werde Ingenieurskraft frei setzen. Daher will Holger Krahmer (Christdemokrat aus Deutschland) auch mehr von Industrie- denn als Klimapolitik sprechen, die von der Verordnung umgesetzt wird.
Neben den Emissionsvorgaben wird auch der neue Prüfzyklus ab 2017 durchgewunken, der für die Verbraucher mehr Transparenz bei den Verbrauchsangaben bringen soll. Derzeit gibt es Lücken von bis zu 25 Prozent zwischen Labortests und Fahrrealität. Daher sollten die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und der neue europäische Fahrzyklus (New European Driving Cycle, NEDC) dringend geändert werden, um sicherzustellen, dass die Prüfverfahren die CO2-Emissionen, die unter realen Fahrbedingungen entstehen, angemessen widerspiegeln. Als nächster Schritt sollte der Prüfzyklus für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Light Duty Test Procedure – WLTP), der derzeit im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen entwickelt wird, nach seiner Fertigstellung möglichst rasch in die Gesetzgebung der Union integriert werden.
Emissionshandel
Der Umweltministerrat der EU hat am Montag dem Kommissionsvorschlag im Emissionshandel zugestimmt, für die Zeit zwischen 2013 und 2020 900 Millionen CO2-Zertifikate vorübergehend aus dem Handel zu nehmen. Damit soll dem Überangebot und dem Preisverfall der Zertifikate entgegen gewirkt werden. Das Parlament hatte dem Vorschlag bereits am 06. Februar zugestimmt.
Lesestoff:
[1] Reaktionen über den Altmaier-Vorschlag
Roland Krieg