Klagemöglichkeiten beim Handel im Lockdown

Handel

Rechtsgutachten sieht Handel ungleich behandelt

Nach einem Rechtsgutachten der Kanzlei Noerr aus Berlin hat sich eine Ungleichbehandlung im Handel bei Hilfen für November und Dezember 2020 eingestellt. Am 02. November hat die Bundesregierung einen „Lockdown light“ verhängt, der insbesondere die Gastronomie getroffen hat. Sie konnten 75 Prozent der Umsätze aus den Vorjahresmonaten als Unterstützung geltend machen. Der stationäre Handel, der ab dem 16. Dezember im Rahmen eines Lockdowns schließen musste, konnte lediglich Überbrückungshilfe III geltend machen. Damit wurden lediglich die Fixkosten erstattet. In dem Rechtsgutachten aus dem März dieses Jahres resultiert aus den zwei verschiedenen Ansprüchen eine Ungleichheit, gegen die Händler eventuell klagen können.

Dafür ist zunächst einmal ein Ablehnungsbescheid der Bewilligungsstelle auf einen entsprechenden Antrag des Händlers notwendig, gegen den je nach Bundesland ein Widerspruchsverfahren zu erheben ist oder direkt geklagt werden kann. „Das prozessuale Vorgehen richtet sich im Detail danach, ob ein Verwaltungsgericht unmittelbar einen Anspruch auf die Gewährung der November- bzw. Dezemberhilfe sieht oder ob es eine vorherige Änderung der Hilfsprogramme für erforderlich hält.“ So lautet das Fazit in der Zusammenfassung. Nach den Rechtsanwälten der Kanzlei hat eine Klage wegen „Geltendmachung der Ungleichbehandlung …  Aussicht auf Erfolg.“

In einer Umfrage unter 1.000 Einzelhändler und nach eigenen Hochrechnungen des Handelsverbandes Deutschland (HDE) haben rund zehntausend Händler Unterstützungsanträge auf November- und Dezemberhilfe gestellt, die eigentlich nur der Gastronomie vorbehalten waren. Die Anträge wurden gestellt, um einen möglichen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gerichtlich durchzusetzen. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth folgert daraus, dass auf die Bundesregierung rund zehntausend Verwaltungsklagen zukommen.

„Die Überbrückungshilfe III muss jetzt dringend und signifikant nachgebessert bzw. eine entsprechende nach EU-Recht mögliche Schadensregulierung vorgenommen werden“, forderte Genth am Montag.

Roland Krieg

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