Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein
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Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein
Am Dienstag hat das Kabinett in Schleswig-Holstein ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Ziel ist die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und die Forcierung der Strom- und Wärmewende.
Während in Paris ein internationales Klimaschutzabkommen verhandelt wird, hat sich Kiel bereits einen Landesplan verschrieben, der im nächsten Schritt in die öffentliche Anhörung geht. „Auch Schleswig-Holstein bekommt den Klimawandel zu spüren“, sagt Energiewendeminister Robert Habeck. „Klimaschutz muss deshalb auf allen Ebenen vorangetrieben werden, um die Folgen so weit wie möglich zu begrenzen.“ Mit Blick auf Berlin fordert Habeck die Bundesregierung auf, dem Kieler Beispiel zu folgen.
Festgeschriebene Ziele
Mit dem Klimaschutzgesetz sollen die Ziele verbindlich festgelegt werden. Vorgesehen sind Treibhausgasminderungen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990. Die Minderungsrate im Jahr 2050 soll 80 bis 95 Prozent ausmachen. Zwischenstand im Jahr 2013: Reduzierung um 13 Prozent.
Die Landesregierung geht mit gutem Vorbild vorne weg. Bis 2050 sollen die Landesliegenschaften gänzlich CO2-frei sein.
Der Stromverbrauch soll 2025 zu 300 Prozent aus neuen Energiequellen stammen. Knapp über 100 Prozent sollen noch bis Jahresende erreicht werden. Damit verschreibt sich das Land die Rolle als Stromexporteur.
Für die Kommunen wird eine Rechtsgrundlage für die Wärmewende geschaffen. Energieunternehmen und öffentliche Stellen wie Bezirksschornsteinfeger werden zur Übermittlung von Daten über Energieverbräuche von Gebäuden, der Leistung von Wärmeanlagen sowie Gas- und Wärmenetzen verpflichtet. Unter Wahrung des Datenschutzes soll eine Veröffentlichung im Internet die Transparenz bei der Fernwärmeversorgung sicher gestellt werden. Dann können Konsumenten Preise und Bestimmungen besser vergleichen.
Sommer 2016
Nach der öffentlichen Anhörung soll der Entwurf noch vor der Sommerpause 2016 erneut in das Kabinett eingebracht werden. Ziel ist das Inkrafttreten in der zweiten Jahreshälfte.
Lesestoff:
Den Gesetzentwurf finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/klimaschutz/energiewendeKlimaschutzgesetz.html
roRo