KMU gegen CETA
Handel
Einbahnstraße CETA?
Heute entscheidet der Rat für Auswärtige Angelegenheiten über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada. Die Wirtschaftsinitiative „Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) gegen TTIP“ haben sich am Montag noch einmal gegen das Abkommen positioniert. Kanadische Unternehmen könnten wegen einfacherer Produktzulassungen im europäischen Markt einseitig bevorteilt werden.
Dazu sagt Guido Körber aus dem Beirat der Initiative: „Um ein Produkt auf den Markt zu bringen, reicht in europa meistens ein einfaches CE-Kennzeihen. Dieses vergibt der Hersteller selber: Er garantiert damit, die geltenden Standards beachtet zu haben.“ In Europa müssen nur Produkte mit höheren Sicherheitsanforderungen wie Medizinprodukte von dritter Stelle zertifiziert werden. Bei einer Computertastatur sei das nicht notwendig.
In Kanada hingegen müssen alle Elektrogeräte ein entsprechendes Zertifikat aufweisen. „Ohne Prüfsiegel darf ein Produkt nicht auf den kanadischen Markt, daran ändert auch CETA nichts. Umgekehrt sollen durch das Freihandelsabkommen allerdings alle in Kanada zertifizierte Produkte automatisch als CE-Konform gelten“, so Körber. „CETA wird damit zur Einbahnstraße für kanadische Unternehmen.“
Zudem ist das europäische Normierungssystem mit internationalen Standards wie ISO harmonisiert. In Kanada hingegen verwenden akkreditierte Labore voneinander abweichende Standards. Nach Abschluss CETA importiere die EU die kanadische Normenvielfalt und falle auf einen Zustand zurück, wie er vor dem Binnenmarkt existiert habe. Eine für Exporteure notwendige Doppelzertifizierung sei daher für die nächsten zehn bis 20 Jahre noch zu erwarten.
Vorsorgeprinzip nicht ausreichend
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich erneut gegen das CETA-Abkommen gewandt. Der Bundestag habe zwar eine rechtlich verbindliche Zusatzerklärung für europäische Verbraucherschutzstandards ausgehandelt.“
Die jedoch am Montag veröffentliche Version sei jedoch eine Enttäuschung, sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller am Montag. „Es werden weder rote Linien für das Vorsorgeprinzip gezogen, noch gibt es zusätzliche Schrankenfür den Investitionsschutz.“ Die Zusatzerklärung stehe rechtlich auf demselben Niveau wie das Abkommen selbst und forderte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel auf, den Bundestagsbeschluss europäisch durchzusetzen. Kanadische Unternehmen tragen selbst die Verantwortung für den Verbraucherschutz und werden erst im Schadensfalle zur Rechenschaft gezogen.
roRo