Kommission erwartet wenig von der WTO-Ministerkonferenz

Handel

EU bei der Welthandelskonferenz nicht mehr in der Defensive

Vom 10. bis zum 13. Dezember findet in Buenos Aires die 11. WTO-Handelsministerkonferenz statt. Am Montag gab John Clarke von der EU-Kommission und zuständig für Internationale Beziehungen in der DG Agri, einen Einblick auf die Tagesordnung. Auch wenn die Wunschliste für ein multilaterales Handelsabkommen länger werde, blieben die Ergebnisse wohl eher begrenzt, dämpfte er im EU-Agrarausschuss die Erwartungen. Hauptsächlich gehe es um eine Begrenzung von Fischereisubventionen, die für Überfischungen verantwortlich seien. Im Bereich Agrar stehen vier Punkte auf der Tagesordnung: Die öffentliche Lagerhaltung bei Weizen und Reis, interne Stützungen, Subventionen bei Baumwolle und Exportrestriktionen.

Bei der öffentlichen Lagerung gehe es vor allem um Indien. Dort werden Reis und Weizen für die Nahrungsmittelversorgung zu hohen Preisen aufgekauft und gelagert. Zum Teil werden sie aber auch auf den Weltmarkt abgegeben, was mindestens die Philippinen und Pakistan beunruhigt. Diese können bei den subventionierten Preisen nicht mithalten und finden keinen Marktzugang nach Indien. Indien soll wohl seine Programme behalten dürfen, weil es durchaus um die Ernährungssicherheit geht. Subventionen sollen aber in die so genannte gelbe Box gepackt werden, die nur begrenzt eingesetzt werden dürfen, da sie marktverezerrend wirken. Problematisch würde es, wenn andere Länder vergleichbare Programme auflegen wollten. Die WTO sucht noch immer nach einer dauerhaften Lösung.

Beim Thema Baumwolle geht es vor allem um die westafrikanischen Staaten, die hohe Subventionen zahlen und die Märkte stören. Wegen Baumwollsubventionen in China und den USA sei eine komplette Abschaffung nicht möglich. Auch die EU subventioniert den Anbau von Baumwolle mit jährlich 270 Millionen Euro. Spanien und Griechenland haben sich das in den Beitrittsverträgen zusichern lassen, weswegen auch in Europa keine Abschaffung möglich sei. Die Zahlungen seine aber so gering, dass sie keine Preiswirkungen auf den Weltmarkt haben.

Länder wie beispielsweise Ägypten und Russland verhängen temporäre Exportverbote, um die eigenen Landwirte zu schützen und erhöhen damit den Weltmarktpreis. Ein Grund für Exportverbote kann auch die eigene Ernährungssicherung sein. Probleme treten durch Preisspekulationen bei Importländern auf. Nach Clarke sollten Exportsubventionen verboten werden. Eine Mehrhheit sei aber schwer zu finden.

Das einzige Thema, das die EU direkt berührt, sei die Frage nach internen Stützungen. Hierbei geht es um Gelder aus der so genannten gelben Box. Die Obergrenzen werden weder von der EU, noch von den Exportnationen in Südamerika erreicht. Der WTO liegt ein gemeinsamer Vorschlag von Brasilien und Europa vor, die Obergrenzen weiter zu senken [1]. Die aktuellen Zahlungen, in der EU in Höhe von rund zehn Milliadren Euro, sollen aber beibehalten werden. Die Obergrenze soll bei maximal 15 Prozent des Produktonswertes festgeschrieben werden.

Nach Clarke hat sich die EU in den letzten Jahren aus der Defensive bei den Welthandelskonferenzen herausgearbeitet. Die EU genieße bei der WTO einen guten Ruf. Die Direktzahlungen und die Kofinanzierungen für die Gemeinsame Agrarpolitik stehen zudem in der grünen Box für ungefährliche Stützungen.

Lesestoff:

[1] Agrarsubventionen ohne Marktverzerrungen: https://herd-und-hof.de/handel-/agrarsubventionen-ohne-marktverzerrungen.html

Roland Krieg

Zurück