Kontrolle gegen Lebensmittelbetrug

Handel

EU macht ernst bei Betrugsstrafen

Ende Juli soll ein Bericht im EU-Umweltausschuss vorliegen, über den das Parlament im Herbst abstimmen soll. Es geht dabei um Kontrollen gegen den Betrug in der Lebensmittelkette. Auslöser war der Pferdefleischskandal, der mit seiner grenzübergreifenden Tiefe die EU vor grundsätzliche Fragen stellt.

Die niederländische Berichterstatterin Esther de Lange (Christdemokratin) unterstützte am Donnerstag zunächst die Planung, dass europäische Schnellwarnsystem RASFF auch für Betrugsfälle auszuweiten. Sie plädierte dann für drastisch höhere Strafen. 30.000 Euro im Falle eines falsch deklarierten Fleischcontainers, der einen Wert von 65.000 Euro besitz, fehlten die Abschreckung.

Die britische Konservative Julie Girling bemängelte, dass die EU nicht schnell genug an die wichtigen Dokumente für den länderübergreifenden Handel gekommen sei. Eine Registrierung für Zwischenhändler und Zwischenverarbeiter könnte Abhilfe schaffen. Für den Grünenabgeordnete Bart Staes aus Belgien ist die Herkunftskennzeichnung zwar keine primäre Gegenmaßnahme bei der Betrugsbekämpfung, aber sie erschwere in Verbindung mit kürzeren Wertschöpfungsketten den Betrug. Staes könnte sich ein regelmäßiges Treffen zwischen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA und den Agrarministern vorstellen, die Rechenschaft über getätigte Empfehlungen ablegen müssten. Dabei würden sich Schwachstelen im Vorfeld abzeichnen. EU-Verbraucherschutzminister Tonio Borg hatte kürzlich ein länderübergreifendes Betrugsteam bei der DG Sanco ins Spiel gebracht.

Ob aber neue Gremien zu einem Erfolg führen bezweifelt Renate Sommer, Christdemokratin aus Deutschland. Zunächst einmal müssten die bestehenden Vorschriften besser angewandt und harmonisiert werden. Es könne nicht sein, dass Betrug in einem Land hart bestraft werde, in einem anderen Land der Betrüger mit einem Mahnbrief davon komme. Aufgeflogene Betrüger sollen außerdem mit einem Berufsverbot belegt werden.

Doch gerade bei den grenzüberschreitenden Maßnahmen müssten die Länder individuelle Befugnisse aufgeben, was eine Harmonisierung von Verfolgung und Sanktionen erschwere. Dafür fehlt der EU ein einheitlicher Rechtsrahmen. Sie kann aber auf dem System der Europol aufsetzen. Langfristig soll der europäische Staatsanwalt die grenzüberschreitenden Verbrechen ins Visier nehmen können.

Lesestoff:

RASFF um Betrugsfälle erweitern

Kennzeichnungsdebatte wegen Pferdefleisch

Fehlende Informationen seitüber einem Jahr bemängelt

roRo

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