Kreislaufwirtschaft in der Elektronikindustrie
Handel
Bundestag nimmt Elektrogesetz an
Auch Toaster und Kameras, Handys sowie Mixer sollen in die Kreislaufwirtschaft überführt werden. Dazu sollen vor allem Kleingeräte dem Handel wieder zurückgegeben werden können. Der Bundesrat hatte die Schwierigkeit der Elektronikgeräte-Kreise beschrieben, da beispielsweise enthaltene Chips persönliche Daten des Kunden enthalten können [1].
Der Gesetzentwurf zur „Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rückgabe und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie der EU. Jährlich fallen rund 150.000 Tonnen Elektronik- und zusammen mit Elektrogeräten sogar 500.000 Tonnen Altgeräte in Deutschland an
Der deutsche Gesetzentwurf geht insofern der europäischen Vorlage hinaus, weil die Rückgabe auf große Vertreiber beschränkt bleibt. Kleine Firmen müssen daher kein Rücknahmesystem aufbauen. Mit zehn Vorgaben sollen die Erfassungs- und Entsorgungsstruktur verbessert werden. Der Umweltausschuss gab die Empfehlung ab, die Geräte so zu bauen, dass Batterien jederzeit herausgenommen und ausgetauscht werden können. Damit deutscher Elektronikschrott nicht im Ausland deponiert wird, muss der Exporteuer nach Willen der CDU/CSU bei Grenzüberschreitung die Funktionstüchtigkeit belegen.
Für Umweltministerin Barbara Hendricks ist der Ressourcenschutz bei mehr als sieben Milliarden Menschen „unerlässlich“, sagte sie am Donnerstag bei der abschließenden Beratung im Bundestag. Das Gesetz stelle einen Rahmen her, der den Verbrauchern ein Recycling erleichtere und falle nicht hinter dem Status quo zurück, entgegnete sie ihren Kritikern. Die Frage nach der Entnehmbarkeit von Batterien unterliege nicht der nationalen Gesetzgebung, sondern müsse über die EU-Öko-Design-Richtlinie im gesamten Binnenmarkt umgesetzt werden.
Für Thomas Gebhardt (CDU) ist das Gesetz „eines der wichtigsten Vorhaben im Bereich der Kreislaufwirtschaft in dieser Legislaturperiode.“ Die großen Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmeter Fläche müssen im Tausch „Neu gegen Alt“ nicht gewollte Geräte und bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimeter auch ohne Neukauf zurücknehmen. „Diese Gesetz bringt uns effektiv weiter, Kreisläufe zu schließen“, so Gebhardt.
Die Linken kritisieren die entstehenden Lasten für die Kommunen. Sie müssten für Standplätze, Informationspflichten und Sortierung der Abfälle die Kosten tragen, während die Entsorger auf separierte Abfallgruppen zurückgreifen und hohe Gewinne machen könnten. „Sie benachteiligen eiskalt die Kommunen“, warf Ralf Lenkert ein.
Zwar wünschen sich alle eine längere Nutzungsdauer von Elektrogeräten, aber Lenkert rechnet vor, dass das Gesetz das Gegenteil bewirke. „Ab dem 1. Januar 2016 soll jährlich eine Mindesterfassungsquote von 45 Prozent gemessen an dem Gesamtgewicht der erfassten Altgeräte im Verhältnis zum Durchschnittsgewicht der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den drei Vorjahren in Verkehr gebracht wurden, erreicht werden. Ab 2019 soll die Mindesterfassungsquote 65 Prozent betragen.“ So steht es im Gesetz. Schwer zu verstehen – aber: Diese hohen Quoten seien nur möglich, wenn die Geräte eine kurze Nutzungsdauer aufweisen, erklärte Lenkert.
Peter Meiwald (Bündnis 90/Die Grünen) plädierte vergeblich für ein „Handy-Pfand“ als wirtschaftlichen Anreiz, alte Geräte zu entsorgen.
Ohne den Entschließungsantrag der Grünen wurde das Elektro-Gesetz in zweiter und dritter Beratung angenommen.
Lesestoff:
Die Schwierigkeit der Kreislaufwirtschaft
Roland Krieg