Kühlanlagen anmelden

Handel

Meldefrist für Kühlanlagen und Nassabscheider

Alle Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern müssen ihre Anlagen bei den für sie zuständigen immissionsschutzrechtlichen Behörden anmelden. Die Meldefrist endet am 19.08.2018.

Seit August 2017 sind die Betreiber laut 42. BImSchV verpflichtet, regelmäßig alle 14 Tage eigene Kontrollen durchzuführen und alle drei Monate externe Kontrollen durchführen zu lassen. Bei Überschreitung des Maßnahmenwertes für die Legionellen-Konzentration (10.000 KBE Legionella spp. je 100 ml) sind Meldungen an die Behörden notwendig! Bei Verstößen gegen die hygienischen Auflagen der 42. BImSchV besteht die Gefahr, dass die Anlagen zeitweise stillgelegt werden und somit der Ausfall von Kälteanlagen und ggfs. ein Produktionsstillstand droht.

Prüfung durch Sachverständige: Alle fünf Jahre müssen Anlagen von öffentlich bestellten Sachverständigen oder Inspektionsstellen des Typs A überprüft werden. Für bestehende Anlagen gelten Übergangsbestimmungen abhängig vom Alter der Anlage. Für Anlagen, die vor dem 19. August 2011 (bzw. 2013; 2015; 2017) in Betrieb genommen wurden, muss die erste Prüfung bis zum 19. August 2019 (bzw. 2020; 2021; 2022) erfolgen.

roRo

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