Letzte Bundesratssitzung 2013

Handel

Bundesrat: Schulobst, Energie, Plastiktüten und mehr

Schulobst

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik hat die EU die Erhöhung der Kofinanzierung für das Schulobstprogramm von 50 auf 75 Prozent beschlossen. Damit mehr als die sieben teilnehmenden Bundesländer an dem Programm teilnehmen können hat der Bundesrat auf Antrag Bayerns die Bundesregierung aufgefordert, die Teilnahmefristen zu ändern, damit neue Länder bereits ab dem Schuljahr 2014/2015 von den Veränderungen partizipieren. Außerdem wird der Bund ermächtigt, künftig auf Fristveränderungen eigenständig zu reagieren. Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner wird als Beauftragter des Bundesrates für die weitere Gesetzgebung bestellt. Der Bundesrat fügte noch den Hinweis zu, dass dieses Gesetz nicht besonders eilbedürftig sei.

Verdunstungskühlanlagen

Vor einigen Monaten hat eine Verdunstungskühlanlage einer Brauerei in Warstein einen Legionellenausbruch mindestens mit verursacht. Es hat vier Tote und mehr als 160 Erkrankte gegeben. Die Dunkelziffer von Erkrankungen sei hoch, weil nicht jede Lungenentzündung mit Legionellen in Verbindung gebracht werde. Ähnliches ereignete sich vor Jahren bereits in Ulm und in anderen Ländern, führte Landwirtschaftsminister Johannes Remmel aus Nordrhein-Westfalen aus.
Solche Verdunstungskühlanlagen werden in Verbindung mit großen Klimaanlagen bei Veranstaltungsstätten, Krankenhäusern und Warenhäuser eingesetzt. Das Kühlwasser steht in Verbindung mit der Umgebungsluft und kann Legionellen austauschen. Länder wie Frankreich, Spanien und die Niederlande hätten bereits strengere Vorschriften festgelegt. Den technischen Empfehlungen auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Deutschland fehlten die Verbindlichkeiten. Das Land hat deshalb den Antrag gestellt, ein Kataster solcher Anlagen zu erstellen, damit bei einer Epidemie Eintragspunkte schneller gefunden werden können. Mit Kontroll- und Wartungsmaßnahmen soll die Bildung von Legionellen vermieden werden. Der Antrag wurde in den Umweltausschuss verwiesen.

Plastiktüten

Um den Abfall von Plastiktüten zu verringern hat die EU im November einen Vorschlag zur Reduzierung von europaweit rund acht Milliarden Plastiktüten gemacht, die in der Landschaft enden [1]. Vor allem die dünnen Tüten mit einer Wandstärke von unter 0,05 Millimeter wandern kaum in das Recycling. Der Bundesrat unterstützt den Kommissionsvorschlag, hat zusätzlich den Antrag des Landes Berlin aufgenommen. Darin heißt es, dass Deutschland etwa zwei Drittel weniger Plastiktüten als andere verbraucht und eine „hochwertige Erfassungs- und Verwertungsinfrastruktur“ aufweist. Das sollte bei der Ausgestaltung des Vorschlages von der EU berücksichtigt werden.
Hessens Umweltministerin Lucia Puttrich
hat das in ihrer zu Protokoll gegebenen Rede ebenfalls deutlich unterstrichen. Der Kommissionsvorschlag lässt vieles für eine nationale Ausgestaltung offen. Es werden keine Reduktionsziele genannt, keine spezifischen Maßnahmen verordnet. Die Länder können für ihre individuelle Situation eigene Wege gehen, was Puttrich für sinnvoll und begrüßenswert erachtet. Bei der Weiterentwicklung müsse die Kommission darauf achten, dass, weil es nur um die dünnwandigen Plastiktüten geht, es nicht zu einem Ausweichverhalten auf dickere Plastiktüten kommt.

Energieeffizienz

Die EU-Kommission hat sieben Leitlinien für die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie vorgeschlagen. Sie reichen vom Vorbildcharakter öffentlicher Gebäude über Effizienzverpflichtungen bis zu Förderungen zur Wärme- und Kälteversorgung. Hintergrund ist, dass die Mitgliedsländer rund vier Prozentpunkte hinter dem EU-Einsparziel von 20 Prozent im Jahr 2020 zurückliegen.
An den Vorlagen hatte der Bundesrat einiges zu bemängeln. Vom Antrag Baden-Württembergs wurde nur die Adressierung der privaten Haushalte übernommen. Die Verstetigung der Förderprogramme, der kostenlose Zugang von Verbrauchern zu monatlichen Verbrauchsnachweisen sowie eine Ausweitung der Energieverbrauchskennzeichnung fand keine Mehrheit.
Auch Umweltminister Robert Habeck aus Schleswig-Holstein warb vergeblich für seinen Landesantrag, Rahmenbedingungen für kommunale Wärmeplanungen sicher zu stellen. Häuser sollten nicht nur unter dem Aspekt des Wohnraumes, sondern auch unter dem Aspekt der Sparsamkeit betrachtet werden. Auch wenn sich die Rendite erst viel später einstellte. Ohne Wärme- und Kälteplanung sei der Wärmebedarf bis 2050 nicht wie geplant zu halbieren.
Auch der Zusatz, dass CO2-Zertifikate dauerhaft zu verknappen sind, um Investitionen in die Energieeffizienz zu stärken und den Nationalen Klimaschutzfonds auszubauen, fand keine Mehrheit.

Lebensmittelkontrolle

Zur Diskussion standen neue Regeln für die Lebensmittelkontrollen. Durch die Zunahme weiterer Produktionsstandorten und der Komplexität des Eigenkontrollsystems müssten die Kontrolleure besser geschult werden. Besondere Anforderungen an die wissenschaftlich ausgebildeten Lebensmittelkontrolleure sind derzeit jedoch nicht definiert. Der Antrag wollte das Berufsbild bundesweit harmonisieren und für wissenschaftlich ausgebildetes Personal öffnen. Der Agrarausschuss votierte dagegen, weil die bisherige Differenzierung zwischen wissenschaftlich und fachlich ausgebildetem Personal wegfiele. Eine überall gleiche Ausbildung verursachte höhere Kosten. In kleinen Verwaltungseinheiten haben wissenschaftlich und fachlich ausgebildetes Personal verschiedene Tätigkeiten und würden bei Bedarf von Spezialisten unterstützt. Eine Neuregelung sei nicht nötig, weil die bestehende EU-Verordnung in naher Zukunft novelliert werde. Dem schloss sich der Bundesrat an und lehnte die Neuregelung für die Lebensmittelkontrollen ab.

Schweinehaltung

Die Schweinehaltungshygieneverordnung wird ergänzt. Sie enthält Kriterien als Frühwarnsystem für den Ausbruch von gefährlichen Krankheiten. Eine Untersuchung von Schweinepestausbrüchen hat gezeigt, dass das Kriterium „vermehrte Todesfälle“ zu hoch angesetzt sei. So werden an der Krankheit verendete Tiere nicht schon in das Frühwarnsystem einbezogen. Eine entsprechende Neudefinition ändert das.
Einbezogen wurde auch die „Afrikanische Schweinepest“, die mit vermehrten Ausbrüche in Russland und der Ukraine auch die EU bedroht. Dadurch wird ein verendetes Tier verpflichtend auch auf diese Krankheit untersucht.
Außerdem ergibt sich eine Änderung bei der Auslaufhaltung. Vor allem Schweine, die im Freien unterwegs sind, sind für Schweinepest und Afrikanische Schweinepest besonders empfänglich, weil sie über Wildschweine übertragen werden. Freilaufhaltungen sind schon genehmigungspflichtig. Auslaufhaltungen hingegen nicht. Diese weisen aber zusätzlich ein Stallgebäude auf. Daher ist die Auslaufhaltung nicht genehmigungs-, aber nach der neuen Verordnung anzeigepflichtig.

Forstmonitoring

Eine Mehrheit fand der Antrag für ein forstliches Umweltmonitoring. Für forst- und umweltpolitische Entscheidungen und internationale Berichte über die Vitalität des Waldes werden fortlaufend Grunddaten erhoben. Die Bundesregierung soll beispielsweise nun atmosphärische Stickstoffeinträge konkretisieren. Vor allem geht es um die Stickstoffdeposition und die Ammoniakkonzentration auf ihre negative Wirksamkeit auf die Speicherung von Kohlendioxid zu überprüfen.

Lesestoff:

[1] Plastiktütenverbot mit Auswegen

Roland Krieg

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