Letzte Bundesratssitzung 2013
Handel
Bundesrat: Schulobst, Energie, Plastiktüten und mehr
Schulobst
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik hat die EU die Erhöhung der Kofinanzierung für das Schulobstprogramm von 50 auf 75 Prozent beschlossen. Damit mehr als die sieben teilnehmenden Bundesländer an dem Programm teilnehmen können hat der Bundesrat auf Antrag Bayerns die Bundesregierung aufgefordert, die Teilnahmefristen zu ändern, damit neue Länder bereits ab dem Schuljahr 2014/2015 von den Veränderungen partizipieren. Außerdem wird der Bund ermächtigt, künftig auf Fristveränderungen eigenständig zu reagieren. Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner wird als Beauftragter des Bundesrates für die weitere Gesetzgebung bestellt. Der Bundesrat fügte noch den Hinweis zu, dass dieses Gesetz nicht besonders eilbedürftig sei.
Verdunstungskühlanlagen
Vor einigen Monaten hat eine
Verdunstungskühlanlage einer Brauerei in Warstein einen Legionellenausbruch
mindestens mit verursacht. Es hat vier Tote und mehr als 160 Erkrankte gegeben.
Die Dunkelziffer von Erkrankungen sei hoch, weil nicht jede Lungenentzündung
mit Legionellen in Verbindung gebracht werde. Ähnliches ereignete sich vor
Jahren bereits in Ulm und in anderen Ländern, führte Landwirtschaftsminister
Johannes Remmel aus Nordrhein-Westfalen aus.
Solche
Verdunstungskühlanlagen werden in Verbindung mit großen Klimaanlagen bei
Veranstaltungsstätten, Krankenhäusern und Warenhäuser eingesetzt. Das
Kühlwasser steht in Verbindung mit der Umgebungsluft und kann Legionellen
austauschen. Länder wie Frankreich, Spanien und die Niederlande hätten bereits
strengere Vorschriften festgelegt. Den technischen Empfehlungen auf Grundlage
des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Deutschland fehlten die
Verbindlichkeiten. Das Land hat deshalb den Antrag gestellt, ein Kataster
solcher Anlagen zu erstellen, damit bei einer Epidemie Eintragspunkte schneller
gefunden werden können. Mit Kontroll- und Wartungsmaßnahmen soll die Bildung
von Legionellen vermieden werden. Der Antrag wurde in den Umweltausschuss
verwiesen.
Plastiktüten
Um den Abfall von
Plastiktüten zu verringern hat die EU im November einen Vorschlag zur
Reduzierung von europaweit rund acht Milliarden Plastiktüten gemacht, die in
der Landschaft enden [1]. Vor allem die dünnen Tüten mit einer Wandstärke von
unter 0,05 Millimeter wandern kaum in das Recycling. Der Bundesrat unterstützt
den Kommissionsvorschlag, hat zusätzlich den Antrag des Landes Berlin
aufgenommen. Darin heißt es, dass Deutschland etwa zwei Drittel weniger
Plastiktüten als andere verbraucht und eine „hochwertige Erfassungs- und Verwertungsinfrastruktur“
aufweist. Das sollte bei der Ausgestaltung des Vorschlages von der EU
berücksichtigt werden.
Hessens Umweltministerin
Lucia Puttrich hat das in ihrer zu Protokoll gegebenen Rede ebenfalls deutlich
unterstrichen. Der Kommissionsvorschlag lässt vieles für eine nationale
Ausgestaltung offen. Es werden keine Reduktionsziele genannt, keine
spezifischen Maßnahmen verordnet. Die Länder können für ihre individuelle
Situation eigene Wege gehen, was Puttrich für sinnvoll und begrüßenswert erachtet.
Bei der Weiterentwicklung müsse die Kommission darauf achten, dass, weil es nur
um die dünnwandigen Plastiktüten geht, es nicht zu einem Ausweichverhalten auf dickere Plastiktüten kommt.
Energieeffizienz
Die EU-Kommission hat sieben
Leitlinien für die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie vorgeschlagen. Sie
reichen vom Vorbildcharakter öffentlicher Gebäude über Effizienzverpflichtungen
bis zu Förderungen zur Wärme- und Kälteversorgung. Hintergrund ist, dass die
Mitgliedsländer rund vier Prozentpunkte hinter dem EU-Einsparziel von 20
Prozent im Jahr 2020 zurückliegen.
An den Vorlagen hatte der
Bundesrat einiges zu bemängeln. Vom Antrag Baden-Württembergs wurde nur die
Adressierung der privaten Haushalte übernommen. Die Verstetigung der
Förderprogramme, der kostenlose Zugang von Verbrauchern zu monatlichen
Verbrauchsnachweisen sowie eine Ausweitung der Energieverbrauchskennzeichnung
fand keine Mehrheit.
Auch Umweltminister Robert
Habeck aus Schleswig-Holstein warb vergeblich für seinen Landesantrag, Rahmenbedingungen
für kommunale Wärmeplanungen sicher zu stellen. Häuser sollten nicht nur unter
dem Aspekt des Wohnraumes, sondern auch unter dem Aspekt der Sparsamkeit
betrachtet werden. Auch wenn sich die Rendite erst viel später einstellte. Ohne
Wärme- und Kälteplanung sei der Wärmebedarf bis 2050 nicht wie geplant zu
halbieren.
Auch der Zusatz, dass CO2-Zertifikate
dauerhaft zu verknappen sind, um Investitionen in die Energieeffizienz zu
stärken und den Nationalen Klimaschutzfonds auszubauen, fand keine Mehrheit.
Lebensmittelkontrolle
Zur Diskussion standen neue Regeln für die Lebensmittelkontrollen. Durch die Zunahme weiterer Produktionsstandorten und der Komplexität des Eigenkontrollsystems müssten die Kontrolleure besser geschult werden. Besondere Anforderungen an die wissenschaftlich ausgebildeten Lebensmittelkontrolleure sind derzeit jedoch nicht definiert. Der Antrag wollte das Berufsbild bundesweit harmonisieren und für wissenschaftlich ausgebildetes Personal öffnen. Der Agrarausschuss votierte dagegen, weil die bisherige Differenzierung zwischen wissenschaftlich und fachlich ausgebildetem Personal wegfiele. Eine überall gleiche Ausbildung verursachte höhere Kosten. In kleinen Verwaltungseinheiten haben wissenschaftlich und fachlich ausgebildetes Personal verschiedene Tätigkeiten und würden bei Bedarf von Spezialisten unterstützt. Eine Neuregelung sei nicht nötig, weil die bestehende EU-Verordnung in naher Zukunft novelliert werde. Dem schloss sich der Bundesrat an und lehnte die Neuregelung für die Lebensmittelkontrollen ab.
Schweinehaltung
Die
Schweinehaltungshygieneverordnung wird ergänzt. Sie enthält Kriterien als
Frühwarnsystem für den Ausbruch von gefährlichen Krankheiten. Eine Untersuchung
von Schweinepestausbrüchen hat gezeigt, dass das Kriterium „vermehrte
Todesfälle“ zu hoch angesetzt sei. So werden an der Krankheit verendete Tiere
nicht schon in das Frühwarnsystem einbezogen. Eine entsprechende Neudefinition
ändert das.
Einbezogen wurde auch die
„Afrikanische Schweinepest“, die mit vermehrten Ausbrüche in Russland und der
Ukraine auch die EU bedroht. Dadurch wird ein verendetes Tier verpflichtend
auch auf diese Krankheit untersucht.
Außerdem ergibt sich eine
Änderung bei der Auslaufhaltung. Vor allem Schweine, die im Freien unterwegs
sind, sind für Schweinepest und Afrikanische Schweinepest besonders empfänglich,
weil sie über Wildschweine übertragen werden. Freilaufhaltungen sind schon
genehmigungspflichtig. Auslaufhaltungen hingegen nicht. Diese weisen aber
zusätzlich ein Stallgebäude auf. Daher ist die Auslaufhaltung nicht
genehmigungs-, aber nach der neuen Verordnung anzeigepflichtig.
Forstmonitoring
Eine Mehrheit fand der Antrag für ein forstliches Umweltmonitoring. Für forst- und umweltpolitische Entscheidungen und internationale Berichte über die Vitalität des Waldes werden fortlaufend Grunddaten erhoben. Die Bundesregierung soll beispielsweise nun atmosphärische Stickstoffeinträge konkretisieren. Vor allem geht es um die Stickstoffdeposition und die Ammoniakkonzentration auf ihre negative Wirksamkeit auf die Speicherung von Kohlendioxid zu überprüfen.
Lesestoff:
[1] Plastiktütenverbot mit Auswegen
Roland Krieg