Lieferkette: Wenn die Selbstverpflichtung nicht reicht

Handel

Müller und Heil gegen den Widerstand

Das Ergebnis der zweiten Umfrage zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) spiegelt die nüchterne Erwartung wider: Von den 2.250 in der zweiten Runde befragten Unternehmen haben nur 455 gültige Antworten zurückgemeldet. Im Vergleich zur ersten Unternehmerbefragung im Jahr 2019 hat sich die Quote der Erfüller nicht verbessert.

Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller: „Die Ergebnisse der zweiten Unternehmensbefragung sind erneut enttäuschend. Zur Verwirklichung von Menschenrechtsstandards, die entlang der Lieferketten Kinderarbeit ausschließen und grundlegende ökologische und soziale Mindeststandards sichern, brauchen wir jetzt einen gesetzlichen Rahmen, so wie im Koalitionsvertrag festgelegt. Die Wirtschaft ist eingeladen, sich offen und konstruktiv in den Prozess einzubringen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „An der Verantwortung für Menschenrechte führt kein Weg vorbei. Dass Freiwilligkeit nicht ausreicht, zeigen die Ergebnisse unserer Umfrage. Wir brauchen ein nationales Gesetz, um auch für fairen Wettbewerb zu sorgen.

Auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier hat sich gemeldet: Er bestätigt: „Wir haben uns mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020 vor vier Jahren auf den Weg gemacht, um einen Beitrag dazu zu leisten, die weltweite Menschenrechtslage zu verbessern und die Globalisierung im Sinne der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten.“ Hält sich jedoch beim Ausblick auf ein deutsches Lieferkettengesetz deutlich zurück: „Wir werden genau prüfen, welche Lücken es gibt und wie wir unsere deutsche Ratspräsidentschaft nutzen können, um EU-weit zu einer verantwortungsvollen Gestaltung von Liefer- und Wertschöpfungsketten zu kommen. Ich setze mich für eine zügige europäische Lösung ein, um einen nationalen Flickenteppich und die damit verbundenen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU zu vermeiden.“

Die Geschäftsführerin der Ernährungsindustrie, Stefanie Sabet,  warnt: „Wenngleich die Sicherung der Prinzipien der Wesentlichkeit und Angemessenheit sowie einer Bemühungs- anstatt einer Erfolgspflicht grundsätzlich mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen vereinbar scheinen, so betrachtet die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie  mit Sorge, dass gleichzeitig eine gesetzliche zivilrechtliche Haftung für Lieferketten verankert werden soll. "Solche Haftungsregelungen sind unverhältnismäßig und gehen weit über die Leitprinzipien der Vereinten Nationen hinaus. Sie schaffen erhebliche Rechtsunsicherheiten und verdrängen schließlich Unternehmen und Erzeuger aus den Lieferketten.“

Roland Krieg

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