Markenwein und Herkunftswein

Handel

Kommission korrigiert delegierten Rechtsakt zu Wein

Die EU-Kommission hat auf Antrag des Europaparlamentes den delegierten Rechtsakt (EU) [C(2018) 6622] zur Kennzeichnung von Wein korrigiert. In Kürze wird in der am 17. Oktober erlassenen Rechtsakt das Wort „verarbeitet“ durch „erzeugt“ ersetzt. Darüber verständigten sich am Montag das Europaparlament und die Kommission.

Die Weinreform 2009 hat die Bezeichnungsrechte vereinfacht. Es gibt nur noch Weine mit und ohne Herkunftsangabe. Die Weine mit Herkunftsangabe haben eine „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) oder eine „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.). Für diese Bezeichnung sind klar definierte geografische Angaben einzuhalten. Hingegen sind „Deutscher Wein“ oder „Wein aus der Europäischen Gemeinschaft“ nicht herkunftsbezogen, sie können auch Trauben aus anderen Ländern erhalten. In diese Weine ging die frühere Bezeichnung Tafelwein auf. Das war den Weinerzeugern nicht einfach zu vermitteln, weil es traditionell in Deutschland früher 13 Qualitätsweingebiete gab, die je nach Zuckergehalt als Kabinett, Auslese oder Trockenbeerenauslese auf den Markt kamen. Im Zuge der Weinrefom haben die Deutschen Keltereien Rebsortenlisten festgelegt, damit nicht zu viel „des einfachen Weins“  auf den Markt kommt. So dürfen Riesling, Silvaner oder Dornfelder für „Deutschen Wein“ nicht verwendet werden.

Die Franzosen sehen das lockerer und gestalten mit Rebsortenweinen, wie beispielsweise „Vin de France Sauvignon Blanc“, aber auch die Spanier und Italiener, mit importierten Trauben und Mosten ein gutes Marketing im Wettbewerb zu den Weinen mit Herkunftsbezeichnung. Unklar allerdings war, ob die Traubenherkunft oder das Keltern für den Landesnamen steht.

Die delegierte Rechtsakte vom 17. Oktober dieses Jahres hatte die Etikettierung von Rebsortenweinen im Zusammenhang mit dem Landesnamen erlaubt, wenn das Weinbauerzeugnis dort „verarbeitet“ wurde. Mit diesem Begriff wäre der Import beispielsweise von italienischen Trauben für französischen Wein nicht mehr möglich gewesen. Damit die internationalen Hersteller und Großerzeuger mit ihren Marken weiterhin neben den Herkunftsweinen bestehen können, wurde der Satz korrigiert: „… zusammen mit dem Namen des Landes, in dem das Weinbauerzeugnis „erzeugt“ wurde.“

Roland Krieg

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