Melamin in Bambusgeschirr
Handel
Bambus mit Melamin geklebt
Im Rahmen des Jahresberichtes über das Europäische Schnellwarnsystem zu Lebens- und Futtermittel (RASFF) werden auch Non-Food-Artikel aufgeführt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat daraus beispielsweise den Gebrauch von Bambusgeschirr hervorgehoben.
Geschirr aus Bambusfasern, besonders für Kinder, ist seit einigen Jahren auf dem deutschen Markt sehr präsent. Im Jahr 2018 wurden aufgrund einer amtlichen Marktkontrolle in Deutschland Bambusteller beanstandet. In diesem Fall waren die Migrationsgrenzwerte für Melamin überschritten. Es fand also ein nicht akzeptabler Übergang von Melamin aus dem Kunststoff auf das Lebensmittel fand statt. Zudem suggerierte die Aufmachung des Produktes, dass es ausschließlich aus Bambusfasern und Maisstärke hergestellt wurde. Für den Verbraucher war nicht ersichtlich, dass die Teller zu einem erheblichen Anteil aus dem Kunststoff Melamin-Formaldehydharz bestanden.
Da das beanstandete Produkt auch online vertrieben wurde, wurde die beim BVL angesiedelte Zentralstelle der Bundesländer für die Kontrolle des Internethandels „G@ZIELT“ aktiv. Mit ihrer Hilfe konnten neben dem stationären Vertrieb auch Onlinehändler in Deutschland und Großbritannien identifiziert werden. Diese Informationen wurden über das RASFF mit den übrigen europäischen Staaten geteilt, so dass auch dort die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden konnten.
Bambus wird auch Thema auf dem Deutschen Lebensmittelchemikertag im September in Dresden sein. Die Mehrwegbecher aus Bambusfasern lösen Einweg-Coffee-to-go-Becher ab. Um Müll zu reduzieren, greifen Verbraucher zu den vermeintlich nachhaltigen Produkten, die laut Hersteller „100 % biologisch abbaubar“ oder zu „100 % aus Bambusfaser“ sein sollen. Dass durch solche Aussagen die Verbraucher getäuscht werden, zeigt Lydia Richter vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart. Denn die Bambusfasern werden mit einem Kunststoffharz-Bindemittel verfestigt, das nicht biologisch abbaubar ist. Zumeist handelt es sich um Melamin-Formaldehyd-Harz, das bis zu 60 % des Gesamtmaterials ausmachen kann. Damit gelten die Becher als Kunststoffgegenstände im Lebensmittelkontakt und müssen die spezifischen Grenzwerte einhalten, wie viel von einem Inhaltsstoff der Verpackung in das Lebensmittel übergehen darf. Allerdings wurden Bambusfasern bisher noch nicht von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet.
VLE