Metzger-Mindestlohn
Handel
Kabinett billigt Metzger-Mindestlohn
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die Erweiterung des Arbeitnehmerentsendegesetzes um die Branche „Schlachten und Fleischverarbeitung“ auf den Weg gebracht. Weil die körperlichen Belastungen hoch sind, werden Arbeitnehmer aus dem Ausland vorübergehend beschäftigt. Dadurch sind vor allem die Entgelte unter Druck geraten und Tarifstrukturen waren bislang nur eingeschränkt vorhanden. Bis Ende 2013 existierte kein regionaler oder bundesweiter Flächentarifvertrag, was die Änderungen ausgleichen sollen. Die genauen Mindestarbeitsbedingungen werden noch folgend in einer konkretisierenden Rechtsverordnung festgesetzt.
Stephan Stracke, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CSU begrüßt die Entscheidung:
„Die Union steht für faire Löhne und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Gleichzeitig ist die Tarifautonomie für uns ein hohes Gut und hat Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung. Vor diesem Hintergrund ist die Aufnahme der Fleischbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz ein großer Erfolg. Auf dieser Grundlage kann der zwischen den Tarifpartnern abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag zügig auf alle Arbeitsverhältnisse in der Branche erstreckt werden, vor allem auch auf aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer. Missbrauch, wie es ihn in der Branche in der Vergangenheit gab, schieben wir künftig einen Riegel vor. Der neue Branchenmindestlohn für die Fleischbranche stärkt die Tarifautonomie und ist ein Beitrag für einen fairen Wettbewerb innerhalb Deutschlands und Europas.
Der Mindestlohntarifvertrag in der Fleischbranche war das Ergebniseines langwierigen und schwierigen Diskussionsprozesses zwischen Politik und Tarifpartnern. Das zeigt: Tariflich vereinbarte Branchenmindestlöhne sind das beste Mittel gegen Lohndumping und wettbewerbsverzerrende Lohnkonkurrenz. Die Einbeziehung der Fleischbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz erfolgt im Vorgriff auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Öffnung auf alle Branchen. Viele tausend Beschäftige in der Fleischbranche profitieren: Ihr Mindestlohn beträgt ab 1. Juli 2014 zunächst 7,75 Euro und steigt stufenweise an auf 8,75 Euro ab dem 1. Dezember 2016.“
roRo