Milch und Honig aus der Bergregion

Handel

EU-Studie zu Produkten aus der Bergregion

Am Freitag hat die EU eine Studie zu landwirtschaftlichen Produkten aus Bergregionen vorgestellt. Was eine Bergregion ist, definiert die Verordnung EG 1257/1999 mit den beiden Parametern Höhe und Hangneigung. Berggebiete müssen demnach mindestens 500 bis 1.000 Meter über N.N. aufweisen sowie in einer benachteiligten Region liegen und eine Hangneigung von mindestens 15 bis 25 Prozent aufweisen. Die Unterschiede ergeben sich aus regionalen Definitionen. Demnach sind rund 18 Prozent der Gesamtfläche der EU benachteiligte Bergregion mit landwirtschaftlicher Bedeutung.

Die meisten Gebiete befinden sich neben den Alpen in Osteuropa und dem Hellas, in den Mittelmeerländern und Skandinavien. In Deutschland sind nur der Alpenrand und der Schwarzwald, eingeschränkt auch die Rhön ausgewiesen.

Produke aus Berggebieten

Generell haben die Bauern in diesen Regionen weniger Alternativ-Möglichkeiten als ihre Berufskollegen in den Niederungen. Mit 54 Prozent dominiert die Tierproduktion vor allem mit Milch und Fleisch. Die Schweinehaltung wird nur untergeordnet betrieben. Je nach Mitgliedsland werden zwischen fünf und 20 Prozent des nationalen Honigs t in den ausgewiesenen Räumen produziert. In den mediterranen Gebieten ist der Ackerbau weiter verbreitet als in den anderen Regionen.
Ein genereller Nachteil ist der geringe Grad an Verarbeitungskapazitäten. Die Veredlung finet meist im Tal statt. Zusammen mit höheren Investitionskosten und geringerer Arbeitsproduktivität sind die Einkommen in den Bergregionen niedriger als in den übrigen landwirtschaftlichen Räumen. Dennoch haben 65 Prozent der EU-Bevölkerung ein positives Image der Berglandwirtschaft, die mit dem Tourismus in den letzten Jahren ein zweites Standbein hat aufbauen können.
Grund genug, dass die EU die besondere Auslobung von Produkten aus Bergregionen wünscht, wie es in Frankreich und der Schweiz schon üblich ist. Die Studie hat die Vorbedingungen für ein Siegel „… aus Bergregionen“ durchgeführt.

Bergwurst

Die Schweiz hat demnach die beste Kennzeichung ausgelobt, weil die Kriterien am stärksten festgelegt wurden. So müssen Tiere mindestens zu 70 Prozent Futter aus den Bergregionen vorgelegt bekommen und die Endprodukte zu mindestens 90 Prozent aus der Region stammen. Die Tiere dürfen auch außerhalb der Berge geschlachtet werden, müssen aber für eine Mindestlebenszeit in den definierten Gebieten gehalten worden sein. Die Schweiz grenzt auch Bergregionen von alternativen Bezeichnungen wie „Alpen“ ab, garantiert unabhängige Kontrollen und die Kombination mit weiteren Markenbezeichnungen.
Frankreich hingegen erlaubt keine weiteren Begrifflichkeiten zu den ausgelobten Produkten wie „Lait de montagne“. Auch in Italien und Spanien gibt es vergleichbare Bezeichnungen, die aber wenig definiert und kaum beworben sind.
Die Studie empfiehlt der EU, pragmatische Regeln für eine Auslobung den Bergprodukten zu definieren, die auch die Herkunft von Futtermitteln beinhalten sollten. EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos kommentiert die Studie: „Berggebiete sin dien Hafen der Biodiversität und bieten den verschiedensten landwirtschaftlichen Aktivitäten auf der Basis sehr traditioneller Kenntnisse eine Beschäftigung.“ Ciolos glaubt, dass eine Auslobung von Produkten aus Bergregionen die Kommunikation zwischen Bergbauern und Verbraucher stärkt, die Besonderheiten der Waren hervorzuheben.

Lesestoff:

Die vollständige Studie finden Sie hier:

http://ec.europa.eu/agriculture/external-studies/mountain-farming_en.htm

roRo; Grafik: EU-Studie

Zurück