Mit neuer Energie in die Zukunft

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Energiewende soll erfolgreich werden

Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) wird reformiert. Als Vorbild taugt es für mehrere Staaten, die die Energiewende vorantreiben wollen und in Deutschland hat es Energie aus Sonne, Wind, Erdwärme, Biomasse überhaupt erst nach vorne gebracht. Mittlerweile gibt es den Plan, Kohlekraft und Atom abzuschalten. Wie weit die Nutzung für einen exportierenden Industriestandort wie Deutschland funktionieren kann, darüber wacht die Welt. Für Wirtschaftsminister Peter Altmaier keine Frage: „Die EEG-Novelle 2021 setzt ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr erneuerbare Energien.“ Das sagte er nach der Sitzung des Bundeskabinetts am Mittwoch.

Netzausbau

Allen Zweiflern zum Trotz hat die Bundesregierung den Fahrplan verstetigt: Mit der Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes muss der Ausbau der Übertragungsnetze vorangebracht werden, damit Strom über weite Strecken transportiert werden kann. Viel Strom wird auf dem Meer im Norden erzeugt, viel Strom im Süden in der Industrie gebraucht. Die Liste der Vorhaben musste aktualisiert werden, um Prioritäten festzusetzen. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen mit der Erzeugung Schritt halten. Grundlage ist der Netzentwicklungsplan 2019 bis 2030 und ist der Zielerhöhung der Bundesregierung angepasst, die jetzt bis 2030 einen Anteil von 65 Prozent neuer Energien am Bruttostromverbrauch festgelegt hat. Im Fokus steht das Übertragungsnetz im Dreiländereck Thüringer, Hessen und Bayern.  

Treibhausneutralität

Ohne neue Energien sind die Pariser Klimaziele nicht mehr einzuhalten. Ohne Biomasse bleiben Sonne und Wind nur Bruchstücke und ohne Holz fehlt der wichtigste Teil der Biomasse. Das hat diesen Mittwoch der Holzenergiekongress deutlich gemacht [1]. Die Thema Energiewende und EEG sind sehr komplex, so dass in der Öffentlichkeit meist nur über Details gestritten wird. Beispielsweise fallen Anlagen nach 20 Jahren aus der Förderung heraus. Wind, Sonne und Biogas müssen sich eigenständig Märkte suchen. Baden-Württemberg und Niedersachsen hätten gerne eine Anschlussförderung ab 2021. Das wird aber erst später im Jahr behandelt. So fallen im nächsten Jahr bei der Photovoltaik 18.300 Anlagen mit 72 MW aus der Förderung. Der Neubau von Anlagen umfasst aber 3.800 oder 2.900 MW pro Jahr, ist also nach einer Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sehr viel umfangreicher.

Die im Kabinett vorgelegte Novelle sieht strenger Kontrollen für die Ziele der Bundesländer vor. Insgesamt soll die Sonnenenergie eine größere Rolle bekommen. So würden Solaranlagen auf großen Dachflächen, wie für Supermärkte, ausgeschrieben. Zudem soll alle zwei Jahre für den Bedarf an Energie und Netze der tatsächliche Strombedarf ermittelt werden.

Deutschland hat sich das Ziel der Klimaneutralität der EU mit Einbindung in das EEG 2021 zu Eigen gemacht. Auch die Ausbaupfade sind jetzt gesetzlich verankert. So werden zur Umsetzung der Beschlüsse des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung jährliche Ausschreibungsmengen für Wind an Land zwischen 2,9 und 5,8 GW, für Photovoltaik zwischen 1,9 bis 2,0 GW und für Biomasse in Höhe von 500 MW festgelegt. Hinzukommen Photovoltaik- und Biomasse-Anlagen in der Festvergütung. Die installierte Leistung bei Wind an Land erhöht sich damit von heute 54 GW auf 65 GW im Jahre 2026 und 71 GW im Jahre 2030. Die installierte Leistung von Photovoltaik erhöht sich von heute 52 GW auf 83 GW im Jahre 2026 und 100 GW im Jahre 2030. Sofern die Europäische Union im Rahmen der Umsetzung des Green Deal konkrete neue Ausbauziele für erneuerbare Energien beschließt, ist auch das EEG entsprechend anzupassen.

Preiswerter Strom

Für die Akzeptanz der Energiewende sollen nicht nur Meterstrom-Modelle, wie Solaranlagen auf dem Dach von Mietwohnungen, vorangebracht werden, sondern auch die Strompreise niedriger werden. So soll die EEG-Umlage durch den Erlös von Emissionszertifikaten gesenkt werden. Im nächsten Jahr sieht die Bundesregierung dafür Einnahmen in Höhe von 7,4 Milliarden Euro, im Jahr darauf in Höhe von 8,9 Milliarden Euro vor. Von aktuell 6,756 Cent wird die Umlage auf 6,5 und 6,0 Cent fallen.

Neuer Emissionshandel

Ab dem 01. Januar 2021 treten neue Richtlinien für den Emissionshandel in Kraft. Die Eu hat Vorgaben gefunden, das so genannte CO2-LEak für die Abwanderung der Emissionen in Drittstaaten zu schließen. Die Länder sollen Industrien jetzt auch für „indirekte Emissionskosten“ entschädigen. Die Leitlinien fokussieren sich auf zehn der 20 Teilsektoren. Die Förderung wird von 85 auf stabile 75 Prozent gesenkt und die Firmen müssen für den Genuss von staatlicher Hilfe ein Energieaudit durchführen, um eine Verringerung des CO2-Abdrucks nachzuweisen. Die Leitlinien gelten erst einmal bis 2030. Die neuen Leitlinien spiegeln sich über den Green Deal wider.

Lesestoff:

[1] Holzenergiekongress 2020: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/kongress-holzenergie.html

Roland Krieg

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