Modernisierung des Wettbewerbsgesetzes

Handel

9. Novelle mit umfangreichen Punkten

Die 9. Novelle des Wettbewerbsgesetzes wird ein umfangreiches Paket, sagte Staatssekretär Uwe Beckmeyer aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Das „Wettbewerbsrecht 4.0“ soll an das digitale Zeitalter angepasst werden. Firmen ohne wirkliche Umsätze werden zu hohen Preisen aufgekauft. Um da mitreden zu können, sollen dem Bundeskartellamt neue Instrumente zur Daten- und Netzwerkprüfung an die Hand gegeben werden.

Geschlossen werden soll auch die so genannte „Wurstlücke“, über die Deutschlands Wurstmogul Clemens Tönnies 129 Millionen Euro Bußgeld einsparen konnte. Das hätte er zahlen nach verbotenen Preisabsprachen auf dem Wurstmarkt bezahlen müsste. Doch die Tochterfirma Böklunder verschwand nach Umschichtung im Konzern aus dem Handelsregister, weswegen das Bußgeld nicht mehr einzutreiben war. Da kleine und mittlere Firmen solche Schummelmöglichkeiten nicht haben, soll diese Lücke geschlossen werden. Die Haftung für Verfehlungen von Firmentöchtern geht auf jeden Fall auf den Mutterkonzern über.

Ein weiteres großes Thema ist die Reform der Ministererlaubnis. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat beim Deal von Tengelmann und Edeka die jetzige Form zu Grabe getragen. Nach fast zwei Jahren steht der Deal selbst nach Schlichtung durch Altkanzler Gerhard Schröder wieder am Anfang. Wenn Rewe die Berliner Filialen übernimmt kommt das der Aufteilung nahe, die das Bundeskartellamt bereits vor zwei Jahren vorgeschlagen hat, kritisiert Matthias Heider von der CDU: „Das waren zwei verlorene Jahre für den Handel, für die Arbeitsplätze und für den Minister.“ Vielleicht müsste das Kartellamt auch ein neues Verfahren eröffnen.

Die Ministererlaubnis solle künftig nicht mehr als sechs Monate dauern und die Beteiligten haben die Möglichkeiten zur Akteneinsicht in Echtzeit in einem Aktenraum. Sei nach vier Monaten keine Einigung in Sicht, soll das Parlament informiert werden. Ein Vetorecht, wie es Bündnis 90/Die Grünen und Die Linken fordern, solle es aber nicht geben.

Der Gesetzentwurf ist zusammen mit dem Antrag der Linkspartei „Parlaments- statt Ministererlaubnis im Kartellrecht“ an die Ausschüsse überwiesen worden. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Für mehr Transparenz und demokratische Kontrolle bei der Ministererlaubnis“ wurde abgelehnt.

Roland Krieg

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