Morgen ist Weltverbrauchertag

Handel

Welt- und europäischer Verbrauchertag

Jedes Jahr erinnern weltweit Verbraucherorganisationen an grundlegende Rechte der Verbraucher. Am 15. März formulierte John F. Kennedy vor dem amerikanischen Kongress vier Grundlegende Rechte der Verbraucher: Das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte. Das Recht auf umfassende Information. Das Recht auf freie Wahl. Das Recht, gehört zu werden.
Im gleichen Jahr und 1999 haben dann die Vereinten Nationen mit der Verabschiedung der „Guidelines for Consumer Protection“ die Rechte noch einmal erweitert: Das Recht zur Befriedigung der Grundbedürfnisse. Das Recht auf Entschädigung. Das Recht auf Verbraucherbildung. Das Recht auf eine intakte Umwelt. Das Recht auf politische Interessensvertretung.

Weltverbrauchertag am 15. März
Der internationale Dachverband der Verbraucherorganisationen hat sich für den 15. März das Thema „Unethische Medikamentenwerbung“ vorgenommen. Darunter zählt beispielsweise das subtile Sponsoring von Patientengruppen oder Ghostwriter Artikel in Journalen. Auch Besuche bei den Ärzten gehören nicht zum ethischen Umgang. Dabei verweisen die internationalen Verbraucherschützer auf die vornehmliche Aufgabe der Pharmaunternehmen, Gewinne zu erzielen, wie jedes andere Unternehmen auch. Die meisten Regelverletzungen gebe es durch falsches Anpreisen bei der Wirkung eines Medikamentes, das Verschweigen von Nebenwirkungen oder Aufmerksamkeitskampagnen für Krankheiten, um damit eher die Medikamente in den Vordergrund zu stellen.
So hat auch die Weltgesundheitsorganisation WHO 1988 ethische Kriterien für die Bewerbung von Medikamenten aufgestellt, wenngleich die WHO auch darauf hinwies, dass ethische Grundsätze zwischen den Ländern variieren können.
Verschreibungspflichtige Medikamente sollen nur auf Anforderung als kostenfreie Probepackungen in moderaten Mengen abgegeben werden.
Mehr Informationen gibt es unter www.consumerinternational.org

Europäischer Verbrauchertag
In Deutschland haben die 16 Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländern sich das Thema Finanzdienstleistungen in der EU ausgesucht.
Hier soll geklärt werden, ob es in absehbarer Zeit einen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen gibt, was dann die Erwartungen der Marktteilnehmer sind und welche Rolle der Verbraucherschutz spielt.
Die Verbraucherzentralen bieten vielfach kostenfreie Beratungen und Vorträge zu dem Thema an. In Berlin wird die Verbraucherberatung beispielsweise durch die Schufa unterstützt, die Einzelberatungen anbietet.
Verzweigungen zu den einzelnen Bundesländern und deren Beratungsstellen mit ausführlichen Programmen finden Sie unter der Adresse des Dachverbandes Verbraucherzentrale Bundesverband www.vzbv.de

roRo

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