Nachbesserungsbedarf bei Energiemärkten

Handel

Sondergutachten Energiemärkte der Monopolkommission

Die Monopolkommission sieht in ihrem am Dienstag in Berlin vorgestellten Sondergutachten zur Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten erhebliche Risiken, die sich auf Marktpreise und Kapazitätsniveau auswirken können. „Nur wenn bei der Ausgestaltung der Energiewende konsequent auf die wettbewerblichen Instrumente gesetzt wird, werden die Kosten der Energiewende wirksam begrenzt“, sagte Prof. Daniel Zimmer, Vorsitzender der Monopolkommission.

So solle das Bundeswirtschaftsministerium mit dem Aufbau einer Kapazitätsreserve vorsichtig sein. Sie sei für das Thema Versorgungssicherheit ineffizient. Größe und Zeit müssen eng begrenzt sein. Schon gar nicht sollten Braunkohlekraftwerke in die Kapazitätsreserve eingefügt werden. Das beschere hohe Kosten und spiele bei der Vermeidung von Kohlendioxid keine Rolle, da das Emissionshandelssystem das Volumen vorgibt.

Derzeit bestehe beim Stromhandel keine Marktmacht. Der Abbau von Kapazitäten hingegen werde künftig „deutlich höhere Preise am Markt einstellen“. Sowohl die Bundesnetzagentur als auch das Bundeskartellamt stünden vor der schwierigen Frage, Ursachen von Preiserhöhungen auszumachen: Sind sie marktmacht- oder anderes bedingt?

Grundsätzlich richtig sei die Ausschreibung für neue Energien. Diese sollten jedoch technologieoffen und nicht sektorgebunden sein. Das sei effizienter für die Stromerzeugung und günstiger für Verbraucher.

Weiterhin solle die Bundesregierung Alternativen zum Netzausbau prüfen. So könnte eine Regionalkomponente für neue Energien den Zubau der Netze und damit die Kosten senken. Der Netzausbau wird derzeit überwiegend aus Sicht der „selten auftretenden theoretischen Maximaleinspeisung erneuerbarer Energien“ betrachtet.

Lesestoff:

Das Sondergutachten finden Sie auf www.monopolkommission.de

roRo (Text und Foto)

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