Nachhaltiger Biomassestrom
Handel
Doppelte Nachhaltigkeit für den DBV
Die neue Richtlinie der EU 2009/28/EG stellt Mindestanforderungen an die Erzeugung von Biomasse für Bio-Strom oder Bio-Kraftstoffe auf. Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) der Bundesrepublik Deutschland setzt die EU-Richtlinie um und tritt heute in Kraft. Im Interesse des Klima- und Umweltschutzes muss die Biomasse so hergestellt werden, dass sie gegenüber fossilen Energieträgern mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase verursacht. Weiterhin dürfen keine besonders wertvollen Flächen wie der Regenwald zerstört werden und soziale Rahmenbedingungen kommen zur Beachtung. Die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung muss in ihrem Entwurf noch innerhalb der Regierung abgestimmt werden.
Doppelte Arbeit
Gerd Sonnleitner, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hält die Nachhaltigkeitsverordnung im Grundsatz für richtig, doch solle sie für die Länder gelten, die wie Indonesien, Malaysia oder die Philippinen für den Anbau den Regenwald zerstören, sagte er am Freitag. In Deutschland hielten die Bauern mit den Cross-Compliance - Regeln bereits einen nachhaltigen Anbau ein und sie müssten jetzt neben den Formularen für jene Ausgleichsleistung nun auch noch welche für die BioSt-NachV ausfüllen.
roRo