Nachlese Bundesrat

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Nachlese Bundesrat

In seiner letzten Sitzung vor Jahresende hat der Bundesrat einige Energiethemen auf der Tagesordnung gehabt.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Mit Bauchschmerzen hat der Bundesrat der Novelle der Anfang Dezember vom Bundestag beschlossenen Novelle des KWK-Gesetzes zugestimmt. Damit wird es am 01. Januar 2016 in Kraft treten. Bei Johannes Remmel (Umweltminister in Nordrhein-Westfalen) resultieren die Bauchschmerzen aus der fehlenden Ausbauperspektive für neue Energien für die Zeit nach 2020. Umweltminister Franz Untersteller (Baden-Württemberg) moniert eine Deckelung des Ausbaus fest. Aktuell beträgt der Anteil neuer Energien in Deutschland 33 Prozent und die Bundesregierung sieht für 2025 maximal 45 Prozent vor. Da Offshore-Windenergie besonders gefördert wird, ergebe sich für alle anderen neuen Energien eine Deckelung. Zur flächenhaften Energiewende hat Untersteller den Regionalansatz für Windenergie in den Bundesrat gebracht. Die Fokussierung auf die Nord- und Ostsee verhindere zudem den Ausbau der im Süden benötigten Energieleitungen. Staatssekretär Uwe Beckmeyer aus dem Bundeswirtschaftsministerium erkennt die verschiedenen Interessenslagen an, warnt aber, nicht nur auf die einzelnen Fördersätze, sondern auf die Gesamtkosten der Energiewende zu schauen. Die Länder müssten in ihrer Hoheit den Netzausbau mit dem Fortschreiten der neuen Energien angleichen. Einige kämen damit gut voran, andere weniger. Ohne kostengünstige Energie sinke die Akzeptanz der Verbraucher. Da sei das Kind bereits in den Brunnen gefallen, denn aus Sicht der Verbraucher „tragen sie den Kostenrucksack der Altanlagen“.

Trotz Zustimmung zum Gesetz hat die Länderkammer eine zusätzliche Entschließung gefasst. Das neue KWK hat in seiner Zielsystematik mit absoluten Terrawattstunden gearbeitet. Bis 2020 sollen 110 und bis 2025 sollen 12o TWh aus KWK-Anlagen stammen. Das sind bei 592 TWh im Jahr 2014 nur Steigerungsraten von 19 und 20 Prozent. Der Bundesrat hatte in seiner Anmerkung zum Gesetz 25 Prozent gefordert und will diese im Rahmen der Überprüfung der Zielerreichung auch wieder im Gesetz wiederfinden. Das wären 148 TWh. Es drohen sogar Anlagen aus dem Erzeugungsprozess auszuscheiden, weil Anlagen bis zum 31. Dezember 2015 schlechter als neue ab 2016 gestellt werden. „Dies ist nicht im Sinne der Zielsetzung des Gesetzes.“

Energieleitungsbau

Zwei Regelungsziele stehen im Vordergrund zum Gesetz, das den Leitungsbau beschleunigen soll. Der Netzentwicklungsplan solle nicht mehr jährlich, sondern alle zwei Jahre geplant werden und die Verlegung von Erdkabeln soll ausgeweitet werden. Der Antrag Bayerns für den Vorrang von Erdkabeln bei Gleichstromkabeln für eine höhere Akzeptanz bei der Bevölkerung wurde angenommen. Es sollen weitere Erdkabelprojekte in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werden. Der Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen wurde abgelehnt: Höchstspannungs-Gleichstromleitungen (HGÜ) als Freileitung sollten bei parallelen Verlauf z bestehenden Hochspannungstrassen durch eine „Zubeseilung von Leitungen auf bestehenden Masten“ ersetzt werden. Ansonsten sollte regelmäßig eine Erdverkabelung verlangt werden.

Biomasse stärker berücksichtigen

Der Länderantrag Bayerns, Rheinland-Pfalz und Thüringens zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse kam mit zahlreichen Empfehlungen aus den Ausschüssen zurück [1]. Der Bundesrat empfiehlt ein eigenes Marktdesign für die Biomasse. Der Ausbaupfad von 100 MW werde in diesem Jahr verfehlt, die Zahl der Anlagen werde nach Ende der ersten Förderperiode ab 2020 sogar zurückgehen und für viele Anlagen müsse eine Nachrüstung erfolgen. Sonst gefährde das EEG die grundlastfähige Biomasse, die künftig stärker aus Abfall- und Reststoffen Strom und Wärme bereitstellen wird. Außerdem müssten Bagatellgrenzen und Größenklassen nach Bemessungsgrenzen und nicht mehr nach installierter Leistung ausgerichtet werden. Damit könnten die Landwirte rentabel Güllekleinanlagen bewirtschaften.

Strommarktgesetz

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Paket zur Weiterentwicklung des Strommarktes vorgestellt [2]. Die Bundesratsausschüsse für Wirtschaft und Umwelt haben umfangreiche Empfehlungen ausgesprochen. Der Strommarkt brauche einen robusten Rahmen für zeitnahe Planungs- und Investitionssicherheit. Trotzdem haben sich die Rahmenbedingungen von Energiespeichern, vor allem für Pumpspeicherwerke, stetig verschlechtert. Der Umweltausschuss kritisiert die Abregelung von Anlagen für neue Energien bei Netzengpässen. Obwohl sie ohne zusätzliche Kosten Strom produzieren. Dieser Kohlendioxidfreie Strom müsse genutzt und nicht abgeregelt werden.

Die Bundesregierung solle die geltenden Regelungen für Speicher überprüfen und die Speichernutzung besser zu behandeln. Sie kein Letztverbraucher, sondern sollte von einer Netzentgeltbefreiung und von anderen Umlagen profitieren. Für die Stilllegung von Braunkohlekraftwerken bedürfe eines regulären und transparenten Prozesses.

Digitalisierung der Energiewende

Sorgen macht sich die Länderkammer um die Verbraucher. Mieter dürfen nicht mit zusätzlichen Kosten eines intelligenten Stromzählers belastet werden und künftig weiterhin nur eine Rechnung erhalten. Die aktuelle Fassung könnte zwei Rechnungen hervorrufen: Eine für den Strom und eine für die Messstelle. Im Rahmen des Datenschutzes reiche eine Speicherung von 12 Monaten aus. Privathaushalte mit weniger als 6.000 kWh sollen keine Smart Meter erhalten – es sei denn es ist ab 2020 wirtschaftlich vertretbar. Eine flächendeckende Messstellenversorgung mache bei 351.000 Stromunterbrechungen im Jahr 2014 zwar Sinn, doch die Kunden sollten auch über 2020 ohne Messgerät auskommen dürfen. Ob die Pflicht eingeführt wird, soll ein Erfahrungsbericht der Bundesregierung über private Messstellengeräte im Jahr 2019 Auskunft geben. Falls ein Strom verbrauchswechsel stattfindet, soll der Haushalt auch kein neues Gerät anschaffen müssen.

Wertstoffgesetz

Die Bioökonomie zeichnet sich durch zwei Prozesse aus: Recycling und Suffizienz. Dazu hat die Bundesregierung diesen Sommer ein Eckpunktepapier für ein Wertstoffgesetz erstellt, das im Oktober dieses Jahres in einen äußerst umstrittenen Arbeitsentwurf überführt wurde.

Die umfangreiche Kritik gefährdet den geplanten Abschluss noch in dieser Legislaturperiode. Staatsekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter berichtete im Bundestag dieser Woche von Gesprächen, die weiter geführt werden müssen. Die geplante flächendeckende Wertstofferfassung solle pro Einwohner sieben Kilogramm mehr Abfall und davon fünf Kilo mehr Wertstoff erfassen. Das würde dem Recycling jährlich 415.000 Tonnen neu zuführen. Peter Maiwald von Bündnis 90/Die Grünen vermisst die Unternehmensverantwortlichkeit, weniger Ressourcen zu verbrauchen. Das könnte beispielsweise über eine Ressourcenabgabe gesteuert werden. Zwischen Eckpunkte- und Arbeitspapier sei auch das Durchgriffsrecht der Kommunen auf die privaten Entsorger verloren gegangen. Dafür haben sie eine Art Rügerecht, „um vor der offiziellen Einleitung von Durchgriffsmaßnahmen auf mildere Art und Weise auf den vom Dualen System beauftragten Entsorger einzuwirken“, erläuterte die Staatssekretärin. Die Kommunen können bei einem Verstoß im Rahmen des Dualen Systems auch eine Ersatzhandlung vollstrecken.

Ein weiterer Kritikpunkt sei die Möglichkeit für private Entsorger sich aus dem Entsorgungspaket Papier-, Pappe- und Kartonverpackungen als „wirtschaftliche Rosinen“ herausnehmen zu können.

Umweltminister Franz Untersteller aus Baden-Württemberg kritisiert das Arbeitspapier im Bundesrat. Das bestehende Erfassungssystem solle nur modifiziert und nicht ersetzt werden. Ein echter Wettbewerb wäre eine strikte Trennung zwischen Erfassung und Trennung von Wertstoffen.

Gunter Adler, Staatsekretär im Bundesumweltministerium hingegen sieht die Vorteile der Ausweitung auf neue Produkte und ausreichend Steuerungsmöglichkeiten durch Angebote wie Abholung oder Wertstoffhof. Alles andere wäre ein kommunales Sammelmonopol mit Kosten für Industrie und Handel.

Der Antrag für ein „effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein geht in Innen- und Wirtschaftsausschuss.

Nikotinfreie Erzeugnisse einer Wasserpfeife

Die Industrie ist erfinderisch. Die Shisha wurde zu einem Trendprodukt stand aber durch ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie vor dem Aus. Im Jahr 2010 haben findige Unternehmer mit Shiazo-Steinen eine neue Befüllung von Wasserpfeifen entwickelt. Mineralien werden dabei erhitzt, die eine aromatisierte Flüssigkeit verdampfen. Mittlerweile gibt es dutzende Geschmacksrichtungen dieser „Dampfsteine“, die von den Herstellern mit elektronischen Zigaretten verglichen werden. Nach geltender Rechtslage dürfen diese Mittel an minderjährige abgegeben werden, da sie kein Nikotin erhalten. Der Bundesrat will überprüfen lassen, ob solche Erzeugnisse nicht auch verboten werden können, da „erhebliche Mengen an gesundheitsschädlichen Stoffen, insbesondere Kohlenmonoxid, Benzol sowie polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe“ vom Wasserpfeifenraucher aufgenommen werden. Zudem führe das Feuchthaltemittel Glycerin zu Zellveränderungen im Kehlkopf. Es sei kaum überprüfbar, ob bei vergleichbaren Anwendungen nicht doch auch Nikotin konsumiert wird.

Lesestoff:

[1] Ein Herz für die Biomasse

[2] Bundesregierung beschließt Strommarkt 2.0

Roland Krieg

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