Netto-Markendiscount muss größer schreiben

Handel

Grundpreisangaben deutlich lesbar gestalten

Gegen Kaiser´s und Kaufland ist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) bereits erfolgreich vorgegangen, jetzt folgt die Netto Marken-Discount GmbH: Gegen die „Winzlingsschrift“ des Grundpreises hat die VZ NRW vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth erfolgreich geklagt. Die Richter folgten den Verbraucherschützern, dass die Grundpreisangaben „nicht deutlich lesbar“ sind.
Grundpreisangaben sind für Verbraucher unverzichtbar, erklärt Klaus Müller, Vorstand der VZ NRW. Bei der Vielzahl unterschiedlichen Verpackungsgrößen und der unüberschaubaren Anzahl an Herstellern sei die Grundpreisangabe für Verbraucher oft die einzige Möglichkeit, die Preise im Supermarkt zuverlässig zu vergleichen.

roRo

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