Netto-Markendiscount muss größer schreiben
Handel
Grundpreisangaben deutlich lesbar gestalten
Gegen Kaiser´s und Kaufland ist die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) bereits erfolgreich vorgegangen, jetzt folgt die
Netto Marken-Discount GmbH: Gegen die „Winzlingsschrift“ des Grundpreises hat
die VZ NRW vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth erfolgreich geklagt. Die Richter
folgten den Verbraucherschützern, dass die Grundpreisangaben „nicht deutlich
lesbar“ sind.
Grundpreisangaben sind für Verbraucher unverzichtbar,
erklärt Klaus Müller, Vorstand der VZ NRW. Bei der Vielzahl unterschiedlichen
Verpackungsgrößen und der unüberschaubaren Anzahl an Herstellern sei die
Grundpreisangabe für Verbraucher oft die einzige Möglichkeit, die Preise im
Supermarkt zuverlässig zu vergleichen.
roRo