Neu in diesem Jahr
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Neu in diesem Jahr
Dauergrünland
Ab 2015 lauert ein neuer Fallstrick in der Landwirtschaft. Wird im 6. Jahr nach der erstmaligen Ansaat von Grünfutter oder im 6. Jahr nach einer erstmaligen Ansaat einer Brache oder Stilllegung für 2015 erneut ein Ackerfutter- oder Ackerstilllegungsantrag gestellt verliert die Fläche ihren Ackerstatus und wird zu Dauergrünland. Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband bezieht sich dabei auf ein im Oktober ergangenes Urteil des EuGH. Vor alle3m Pächter müssen aufpassen, denn nach Landpachtrecht haben Verpächter Anspruch auf Rückgabe der Pachtsache im ursprünglichen Zustand. Hat er obige Frist verpasst, kann ein Vermögensschaden geltend gemacht werden.
Rückwurfverbot
Nach drei Jahren harten Verhandlungen in Brüssel startet am 01. Januar schrittweise das Rückwurfverbot für Seefische wie Heringe und Makrelen. Bislang haben Fischer unerwünschten Beifang aus ihren Netzen gleich wieder zurück ins Meer geworfen. Das waren bis zu einer Million Tonnen Fisch, die von europäischen Fischern tot, verletzt oder lebendig wieder in das Meer gelangten. Lange konnten sich die EU-Mitgliedsländer nicht auf ein Verbot einigen – haben es aber in der im letzten Jahr verabschiedeten Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik dann doch endlich getan. Diese GFP umfasst neben dem Rückwurfverbot eine rechtliche Bindung an einen an die Nachhaltigkeit eines Bestandes definierte Höchstertragsmenge als auch eine dezentrale Entscheidung der Maßnahmen für die Fischereien auf Länderebene. So können Fangquoten getauscht werden, um eine selektivere Fischerei zu ermöglichen.
Das Rückwurfverbot wird für die Befischung aller Arten gelten. Es beginnt in diesem Jahr mit dem Merlan (Merlangius merlangus), Eberfisch (Capros aper), Hering, Makrele, Stintdorsch (Trisopterus esmarkii), Sandaal und Sprotten. Ebenso muss der Beifang bei Fischen mit einer Fangquote mit an Land gebracht werden und bei allen Fängen, die unter der minimalen Anlandemenge liegen. Für den britischen Fischereiminister George Eustice kann das nur der Anfang sein, weil ausgerechnet diese Arten nur wenig Beifang nach sich ziehen. Vollends wird das Rückwurfverbot für alle Fischereien erst im Januar 2016 umgesetzt. Doch dieses eine Jahr soll von den Fischern genutzt werden, auf selektivere Arten Fische zu fangen. Außerdem werden die Anlandungen wissenschaftlich begleitet, um zu prüfen, welche Rückwurfverbote für den jeweiligen Fischbestand auch wirklich Sinn machen.
Zweite Stufe BImSchV
Seit dem ersten Januar gilt die zweite Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung BImSchV, mit der das Bundesumweltministerium die Feinstaubbelastung senken will. „Die Feinstaubbelastung der Luft ist ein ernstes Gesundheitsproblem, das nach Angaben des Umweltbundesamtes jährlich 47.000 Todesfälle verursacht“, sagt deren DBU-Generalsekretär Dr. Heinrich Bottermann zum Jahreswechsel. „Heizen mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz schont zwar die Ressourcen Öl und Gas und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz, weil es nur so viel Kohlendioxid freisetzt, wie beim Wachsen des Baumes gebunden wurde. Doch die Kehrseite der Medaille ist unter anderem ein erhöhter Ausstoß von gesundheitsschädlichem Feinstaub.“
In Deutschland gibt es derzeit rund 15 Millionen kleine und mittlere Kaminöfen und Heizkessel und jährlich kommen 200.000 neue Holzfeuerungen hinzu. Zusammen erzeugen sie so viel Feinstaub wie der Straßenverkehr. In der zweiten Stufe der 1. BImSchV werden daher die Feinstaubgrenzwerte um 40 Prozent gesenkt. Erlaubt sind nur noch 1,25 Gramm Kohlendioxid und 0,04 Gramm Staub pro Kubikmeter. Für Holzpelletöfen gelten mit 0,25 und 0,03 Gramm noch strengere Werte. Rund die Hälfte der Anlagen ist älter als 20 Jahre und müssen mit einem Filter nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Seit 2004 hat sich der Holzverbrauch in deutschen Haushalten verdoppelt.
Die richtige Auswahl der Brennstoffe hilft, die Grenzwerte einzuhalten. Dirk Schötz, DBU-Referatsleiter für Klimaschutz und Energie gibt Tipps: Es dürfe nur naturbelassenes und unbehandeltes Holz in Form von Holzscheiten, Briketts, Pellets oder Hackschnitzel verfeuert werden. Nasses oder beschichtetes Holz oder gar Abfall treibe den Ausstoß von Schadgasen in die Höhe. Außerdem müssen die Anlagen regelmäßig gewartet werden.
Energielabel Online
Energielabel müssen bei elektronischen Geräten ab dem 01. Januar auch im Online-Handel angegeben werden. Kunden können dann auch außerhalb des stationären Handels den Energieverbrauch ihres Wunschgerätes erkennen. Die Kennzeichnung reicht von den Effizienzklassen A+++ (die beste) bis zu G (die schlechteste). Im Online-Shop müssen folgende Geräte mit dem Label versehen werden: Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Raumklimageräte, Fernseher, Staubsauger, elektrische Lampen und Leuchten.
Blauer Engel 2015
In diesem Jahr bekommt auch das bekannteste Umweltzeichen Deutschlands mehr zu tun. Künftig prangt der „Blaue Engel“ auf Druckerzeugnissen, Wasch- und Reinigungsmittel sowie Set-Top-Boxen, teilt das Bundesumweltministerium mit.
Ausgezeichnet werden Druckerzeugnisse wie Zeitungen oder Werbehefte, die einen hohen Anteil an Recyclingpapier aufweisen sowie Farben, Lacke und Klebstoffe verwenden, die das künftige Recycling nicht behindern. Auch der Energieeinsatz beim Druck wird berücksichtigt.
In Deutschland kaufen die Kunden pro Jahr 220.000 Tonnen Waschmittel und 260.000 Tonnen Geschirrspülmittel. Alle enthalten Chemikalien, die über das Abwasser in die Umwelt gelangen können. Produkte, die künftig den „Blauen Engel“ tragen wollen, müssen auf solche Chemikalien weitgehend verzichten. Tenside müssen anaerob abbaubar sein und die Verpackung muss die Verbraucher entsprechend informieren.
Set-Top-Boxen sind Empfangsgeräte, die Fernsehern oder Monitoren vorangeschaltet sind. Ausgezeichnet werden Geräte mit besonders niedrigem Energieverbrauch und Verwendung schadstoffarme Materialien. Anbieter müssen ein Rücknahmesystem aufgebaut haben.
Ökodesign-Richtlinie
Ab Januar 2015 gelten EU-weit neue Anforderungen der sogenannten Ökodesign-Richtlinie für den Energieverbrauch. Demnach dürfen neue Geräte, die in ein Netzwerk integriert sind bzw. einen Internetzugang haben (u.a. Router, Videotelefone und Modems), künftig im Ruhezustand nur noch sechs beziehungsweise 12 Watt verbrauchen. Zudem muss es möglich sein, drahtlose Netzwerkverbindungen zu deaktivieren. Diese fast in jedem Haushalt vorhandenen Geräte werden so nicht mehr unnötig Strom vergeuden, obwohl gar keine Funktion erfüllt wird.
Für Kaffeemaschinen gelten neue Anforderungen an die maximale Warmhaltezeit, die bei alten Geräten unbegrenzt ist. In Zukunft müssen sich Filter-Kaffeemaschinen mit Isolierkanne spätestens fünf Minuten nach dem letzten Brühvorgang selbst abschalten, Geräte ohne Isolierbehälter nach maximal 40 Minuten. Dadurch wird unnötig verbrauchte Energie eingespart.
Die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger: „Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie werden immer wieder kritisch hinterfragt. Fakt ist, die Richtlinie der EU macht viele Alltagsprodukte sicherer, senkt ihren Energieverbrauch und erhöht ihre Haltbarkeit. Viele Haushaltsgeräte werden dadurch günstiger im Gebrauch und einfacher in der Bedienung. Die Frage, ob ich meine Kaffeemaschine ausgestellt habe, hat sich bei den neuen Geräten zum Beispiel erledigt.“
Mini-KWK
Zu Beginn des Jahres tritt die novellierte Mini-KWK-Richtlinie in Kraft. Damit wird die Basisförderung im kleinen Leistungsbereich verbessert, eine Bonusförderung für besonders effiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt und die Anwendung der Richtlinie vereinfacht: Die Fördersätze für kleinere Anlagen werden angehoben, so dass sich die Wirtschaftlichkeit im kleinsten Leistungssegment bessert. Zudem gibt es künftig eine Bonusförderung „Wärmeeffizienz“ (+ 25%). Dadurch werden die thermische Effizienz und damit der Gesamtwirkungsgrad der geförderten Mini-KWK-Anlagen verbessert. Eine weitere Bonusförderung „Stromeffizienz“ (+ 60%) wird Impulse zur beschleunigten Markteinführung von Anlagen mit besonders hoher Stromeffizienz, z. B. Brennstoffzellen, auslösen. Durch diese Verbesserungen erhöht sich beispielsweise die Förderung für eine besonders effiziente Anlage mit 1 Kilowatt elektrischer Leistung von 1.500 auf 3.515 Euro. Mit der novellierten Richtlinie wird eine Maßnahme aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz umgesetzt.
Wunschzettel - VZBV
Auch das nächste Jahr wird nicht ausreichen, alle Wünsche zu erfüllen. Daher haben Verbände Wunschzettel zum Jahreswechsel formuliert. Der Verbraucherschutz Bundesverband wünscht sich unter anderem transparentes Verhandeln über das Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU. Die Verbraucherschützer beklagen, dass die Kosten der Energiewende meist auf die Kunden abgewälzt werden. Um eine soziale Schieflage zu verhindern, soll die Energiewende fair gestaltet werden. Dazu müssen die Umsteigekosten nicht nur aus den Energiepreisen, sondern auch aus Steuermitteln finanziert werden. Unzufrieden mit der gerade erst umgesetzten Lebensmittel-Informationsverordnung ist die vzbv noch immer. Es fehle die Herkunftskennzeichnung für Fleisch als Zutat in Lebensmitteln und klare Eigenschaften für „Regionale Produkte“ und „mehr Tierschutz“. Für den Datenschutz wünschen sich die Berliner ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht und ein Verbandsklagerecht für besseren Datenschutz.
Wunschzettel - Pflanzenzüchter
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) sorgt sich um den Zugang zu genetischen Ressourcen, was ein Kernanliegen im kommenden Jahr bleiben soll. Der BDP unterstützt zwar das Nagoya-Protokoll, fürchtet aber dessen „überbordende europäische Umsetzung“, die sowohl die Züchtungsausnahme als auch die Sortenentwicklung gefährde. Der BDP unterstützt den Global Crop Diversity Trust als fairen Ausgleich zwischen Gebern und Nehmer. Der schaffe im Rahmen der internationalen Vereinbarung über genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft einen finanziellen Ausgleich. Zum derzeit noch anhängigen Verfahren beim europäischen Patentamt, betont der BPP, dass Patente nur auf technische Erfindungen und nicht für Pflanzen und Tiere gelten dürfen. Als Bedenklich empfinden die Pflanzenzüchter die nationale Wahlfreiheit über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Ebenso müsse die „Nulltoleranz“ abgeschafft werden, da Spuren von GV-Pflanzen immer wieder einstreuen. Der BDP plädiert für eine „technische Lösung“ und eine „B-Probe“ um Rechtssicherheit bei Händlern, Anbauern und Landwirten zu erreichen.
VLE, roRo