Neue Chance für Kaiser`s?

Handel

Kartellamt bremst Kaiser`s – Übernahme

Kurz nachdem das Bundeskartellamt den Bericht zur Marktmacht im Lebensmitteleinzelhandel vorgestellt hatte, kündigte Tengelmann an, Kaiser`s an die Edeka zu übergeben. „Es lohne nicht mehr“, sagte Karl-Evian Haub [1].

Auch wenn es nur um einen Marktanteil von 0,6 Prozent geht, wird der Fall zur Nagelprobe der Kartellwächter. Zwischenzeitlich hatte eine Studie der Lebensmittel Zeitung ergeben, dass Kaiser´s mit 4.900 Euro je Quadratmeter die beste Flächenleistung der filialisierten Supermärkte aufwies. Die guten Standorte spielen die Ergebnisse zwar ein, verursachen aber auch hohe Mietbelastungen. Deshalb stimmt am Ende die Rechnung doch nicht. Rewe-Chef Alain Caparros ist gegen den Deal und Branchengeflüster will von einem Schlecker-Weg für Kaiser´s wissen: Die Leitung betreibt die Läden selbst weiter.

Wie die Hochzeit ausgeht ist offen. Wahrscheinlich deshalb versuchen Tengelmann und Edeka Fakten zu schaffen und noch vor dem offiziellen „Go“ des Kartellamtes die Fusion schrittweise einzuleiten.

Die Lebensmittel Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe von einem erteilten „Vollzugsverbot“ des Kartellamtes an Tengelmann und Edeka. Die Beamten hätten Hinweise erhalten, dass Tengelmann schon zu Beginn des nächsten Jahres über Edeka hat abrechnen wollen. Das Kartellamt sieht darin „eine teilweise Vorwegnahme der Fusion“. Damit kann Kaiser`s auch keine Waren mehr von Markant und Bünting beziehen.

Sollte eine Abrechnung und eine Warenbeschaffung über die Edeka nachgewiesen werden, drohen den Beteiligten persönliche Bußgelder in Höhe von einer Million Euro, was rund zehn Prozent des Konzernumsatzes sind, schreibt die Lebensmittel Zeitung.

Spätestens am 06. März 2015 muss das Kartellamt über die Fusion entschieden haben.

Das Bundeskartellamt hat am Donnerstagnachmittag die Meldung der Lebensmittel Zeitung bestätigt. Präsident Andreas Mundt: „„Es ist ein zentraler Grundsatz der Fusionskontrolle, dass die wettbewerblichen Auswirkungen eines geplanten Zusammenschlusses nicht vorweg genommen werden dürfen. Bei einer anstehenden Prüfung müssen die Unternehmen die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde abwarten. So gilt auch in diesem Fall, dass sich Lieferanten, Wettbewerber und Verbraucher darauf verlassen können müssen, dass EDEKA und Tengelmann nicht schon vor einer Entscheidung des Bundeskartellamtes Fakten schaffen, deren Auswirkungen nicht mehr rückgängig zu machen wären. Die einstweilige Anordnung ist eine Vorsichtsmaßnahme, mit der wir sicherstellen möchten, dass der Status quo zunächst erhalten bleibt und die Fusion im Rahmen eines ergebnisoffenen Verfahrens geprüft werden kann. Die Anordnung enthält keinerlei Vorwegnahme der wettbewerblichen Beurteilung des Zusammenschlusses.“

Lesestoff:

[1] Tengelmann will an Edeka übergeben

Roland Krieg

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