Neue Förderungen für den Wärmebereich

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Ab 15. August neue Wärmeförderungen

Mit neuen Förderkonditionen für Hausbesitzer will das Bundesumweltministerium den Wärmemarkt in Schwung bringen. In zwei Programmteilen des Marktanreizprogrammes (MAP) werden Anlagen für den Bedarf von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern, sowie kleineren öffentlichen und gewerblichen Objekten (über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA) sowie für große Gebäude und für die gewerbliche Nutzung (KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium) gefördert. Die Änderungen und Neuregelungen im MAP betreffen beide Programmteile: sowohl den Förderteil der Investitionszuschüsse (BAFA) als auch den KfW-Teil für Anlagen im größeren Leistungsbereich.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

I. BAFA-Teil (Investitionszuschüsse für die kleineren Anlagen)

1. Bei Solarkollektoren bis 40 m2 Kollektorfläche (thermische Nutzung der Solarenergie) sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung werden neue Mindestförderbeträge eingeführt. Davon profitieren die Anlagen, die üblicherweise in Einfamilienhäusern eingesetzt werden: Sie erhalten damit eine bis zu 400 € höhere Förderung. Die Basisfördersätze, die in Abhängigkeit von der Größe der Anlage gewährt werden, bleiben unverändert. Gefördert werden nur Anlagen in Bestandsbauten.

2. Die Bonusförderung, die besonders innovative Techniken oder die Kombination förderwürdiger Techniken belohnt, wird ausgebaut: Die gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage zur reinen Warmwasserbereitung wird zukünftig mit einem Bonus von 500 € belohnt. Neu ist auch ein Effizienzbonus für den Einsatz von Wärmepumpen in gut gedämmten Gebäuden. Mit einer zusätzlichen Förderung von 500 € pro Anlage werden Wärmepumpen belohnt, die einen neuen Pufferspeicher mit bestimmter Mindestgröße aufweisen.

3. Die Innovationsförderung für große Solarthermieanlagen (ab 20 m2) in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m2 Nutzfläche ist jetzt auch für Neubauten möglich.

4. Die Förderung von Solarkollektoranlagen zur Prozesswärmebereitstellung wird deutlich auf bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten angehoben. Der Förderung kann nun bis zu einer Fläche von 1000 m2 auch als einmaliger Zuschuss gewährt werden (über das BAFA).

5. Die Errichtung bzw. Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung und/oder Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen im Gebäudebestand wird mit 750 € je Anlage (vorher 500 €) belohnt. Für den Einsatz im Neubau gibt es erstmals eine Förderung (850 €).

II. KfW-Teil (Darlehen und Tilgungszuschüsse im KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium)

1. Die Tilgungszuschüsse für große Solarkollektoranlagen im KfW-Teil (ab 40 m2) betragen nun-mehr bis zu 50 % (vorher 30 %) der Investitionskosten (gilt für Prozesswärme oder solare Kälte).

2. Große Wärmepumpen ab 100 kW Leistung sind nun auch im Neubau förderfähig.

3. Biogasleitungen können in bestimmten Anwendungen (Biogaserzeugung nach dem EEG 2012) wieder gefördert werden.

4. Die Fördermöglichkeiten für Tiefengeothermie werden ausgeweitet: Zukünftig können nicht mehr nur Anlagen zur thermischen Nutzung gefördert werden, sondern in geringerem Umfang auch stromerzeugende Anlagen.

5. Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förderung nach dem am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz profitieren, ist künftig keine Förderung mehr vorgesehen.

Kürzung als Erfolg verkauft

Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher der Grünenfraktion, sieht in dem Programm mehr einen dringend notwendigen Nachholbedarf. Weil wegen der niedrigen Preise für Emissionszertifikate müssen die Bundesregierung Haushaltsmittel nachschießen, die im letzten Jahr gesperrt waren. In diesem Jahr stehen insgesamt 366 Millionen Euro zur Verfügung, während im Jahr 2009 noch 500 Millionen das MAP speisten.

BMU / roRo

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