Neue Richtlinie zur Fruchtzubereitung

Handel

Richtlinie Fruchtzubereitung überarbeitet

Der Bundesverband der obst-, gemüse und kartoffelverarbeitenden Industrie (BOGK) und der Milchindustrie-Verband (MIV) haben in Zusammenarbeit mit dem Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) die Neufassung der Richtlinie für Fruchtzubereitungen zur Herstellung von Milcherzeugnissen erarbeitet.

Mit der ersten Veröffentlichung dieser Richtlinie im Jahre 1979 durch den BLL wurde der Verkehrsauffassung und dem Informationsbedürfnis der Verbraucher in dem rasant wachsenden Markt dieser Milcherzeugnisse Rechnung getragen. Die in der Richtlinie verankerten Grundsätze haben sich über die Jahre hinweg für Verbraucher, Lebensmittelwirtschaft und -überwachung bewährt.

Die betroffenen Verbände haben sich daher auf eine Novellierung dieser Richtlinie im Lichte der aktuellen Diskussion verständigt. Es erfolgte eine Anpassung an die bestehende Rechtslage sowie an die veränderten Verzehrsgewohnheiten. Aktuelle Marktentwicklungen in Form der Festlegung einer zusätzlichen Mindestmenge an Frischfruchtanteil bei der Auslobung eines besonders hohen Fruchtanteils sowie die explizite Aufführung von Früchten mit einer besonderen Geschmacksidentität wurden neu aufgenommen.

Anspruch dieser Richtlinie ist es, den aktuellen redlichen Handelsbrauch für den Verbraucher mit diesen Erzeugnissen in Deutschland widerzuspiegeln.

BOGK

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