Neues im Jahr 2018

Handel

Neues Jahr, neue Regeln

Mindestlohn

Die letzte Übergangsfrist ist vorbei. Ab sofort darf in keiner Branche mehr weniger als der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde gezahlt werden. Alle zwei Jahre wird der Mindestlohn neu festgelegt. Das nächste Mal ist es im Jahr 2019 so weit. Einzelne Branchen haben höher liegende Mindestlöhne vereinbart.

Landarbeiterlohn

Mitte Dezember haben sich der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf einen neuen Tarif in der Landwirtschaft für Landarbeiter geeinigt. Die Übernahme liegt in der Verantwortung der regionalen GLFA-Verbände. Die Bundesempfehlung sieht eine Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01. Januar 2018 um drei Prozent, ab dem 01. Januar 2019 eine Erhöhung um weitere 2,5 Prozent und ab ab dem 01. Januar 2020 um noch einmal 1,5 Prozent vor. Damit läuft die Bundesempfehlung bis Ende 2021. Der Stundenlohn in der untersten Lohngruppe beträgt ab sofort 9,10 Euro. Ab Janur 2019 dann der Mindestlohn.

Novel Food

Lebensmittel, die mit dem Stichjahr 1995 neu in den Lebensmittelhandel gebracht werden, dürfen schneller auf den Markt kommen. Zulassungen, wie beispielsweise auch aus Drittstaaten, werden schneller zugelassen, wenn die Nachweise für deren Sicherheit dort schon länger vorliegen. Das gilt beispielsweise für Chia-Samen und UV-bestrahlte Milch.

EEG-Umlagebefreiung

Betriebe, die Eigenstrom mit einer KWK-Anlage produzieren, kommen nicht mehr in den Genuss der Umlagevergünstigung in Höhe von 60 Prozent. Das betrifft alle Anlagen, die nach dem 01. August 2014 in Betrieb genommen wurden. Deren Privilegierung ist am 31. Dezember 2017 ausgelaufen. Fällig wird der volle Satz von 6,8 Cent pro kWh und liegt damit um vier Cent über der Begünstigung. Betroffen sind nach erster Schätzung der Deutschen Industrie- und Handelskammer mehr als 10.000 Betriebe. Katharina Reiche, Chefin des Verbandes Kommunaler Unternehmen fürchtet, dass wieder Wärmekessel ohne Stromkopplung aufgestellt werden und die Klimaziele in Gefahr geraten. Das Bundeswirtschaftsministerium befindet sich in Gesprächen mit der EU, ob das auch für Neuanlagen gilt und ob ein anderer Begünstigtensatz abweichend von 60 Prozent möglich wird.

Pflanzentechnologiemeister und Fischwirte

Die berufliche Fortbildung für den 2013 eingeführten Ausbildungsberuf Pflanzentechnologe/-technologin ist jetzt bundesweit einheitlich geregelt. Die entsprechende Verordnung über die Meisterprüfung ist am 8. Dezember 2017 in Kraft getreten. Berufliche Perspektiven bieten sich für Pflanzentechnologiemeister wie für ausgebildete Pflanzentechnologen in Betrieben und Einrichtungen der Pflanzenzucht sowie des pflanzenbaulichen Versuchswesens. Am Standort Gatersleben wird der Bundesverband der Deutschen Pflanzenzüchter voraussichtlich im November 2018 einen Vorbereitungskurs für die Meisterprüfung anbieten.

Auch die novellierte Verordnung über die Eignung von Ausbildungsbetrieben für die Berufsausbildung Fischwirt/in ist in Kraft getreten. Damit wurden bundesweit einheitlich die grundlegenden Anforderungen an die Ausbildungsbetriebe im fischwirtschaftlichen Bereich geregelt. https://www.bildungsserveragrar.de/rechtliche-regelungen/

E-Commerce-Kaufmann / Kauffrau

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt gibt es auch im Handel einen neuen Ausbildungsberuf. Den Kaufmann und die Kauffrau im Bereich E-Commerce. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht darin eine Reaktion auf die Digitalisierung der Gesellschaft. „Mit dem Kaufmann im E-Commerce werden die Auszubildenden zukünftig systematisch für eine Karriere im Online-Bereich qualifiziert“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. https://www.einzelhandel.de/ecommercekaufmann

Roland Krieg

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