NRW: LEH preist falsch aus
Handel
Verbraucher können oftmals Preise nicht vergleichen
Nordrhein-Westfalen hat 107.000 Preisangaben im Lebensmittelanhandel kontrolliert und am Montag veröffentlicht, dass 18.797 Verstöße festgestellt wurden. Bei 4.467 kontrollierten Geschäften wurden dabei im Durchschnitt vier pro Laden festgestellt.
„Unsere Aktion zeigt: Verbraucherinnen und Verbraucher werden oft über die Preise von Lebensmitteln und anderen Waren im Dunkeln gelassen. Sie müssen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können, welches das günstigere Produkt ist. Das geht nicht, wenn Preise fehlen, unleserlich, falsch berechnet oder nicht zuzuordnen sind“, kommentiert Verbraucherschutzminister Johannes Remmel die Ergebnisse.
Bei der nicht repräsentativen, aber nahezu flächendeckenden Überprüfung ging fast jede dritte Beanstandung (29,2 Prozent) auf die nicht ausreichende Lesbarkeit der Preisangaben zurück, bei 24,6 Prozent der Beanstandungen war der Grundpreis falsch berechnet oder gar nicht angegeben und bei mehr als jeder zehnten Beanstandung (11,2 Prozent) konnten die Preise den Waren nicht zugeordnet werden. Hier haben kommunale Ordnungsbehörden auch die meisten Bußgelder (113) ausgesprochen. In vielen Fällen behoben die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler nach der Verwarnung die Missstände, so dass die kommunalen Behörden keine Bußgeldverfahren einleiteten.
Grundpreise kleingeschrieben
Um die verschiedenen Verpackungsgrößen miteinander vergleichen zu können, muss der Grundpreis angegeben sein, also wie viel das Produkt je Kilogramm oder Liter kostet. Nur dann ist eine Verpackung mit 80 Gramm Inhalt mit einer mit 100 Gramm auch vergleichbar. Der Handel bringt den Grundpreis mittlerweile an, zu 40 Prozent aber in einer Schriftgröße, die um ein Drittel kleiner als die eigentliche Preisangabe ist. Remmel fordert die Unternehmen auf, „den End- und den Grundpreis klar auszuzeichnen und für leserliche Angaben auf den Preisetiketten zu sorgen.“
roRo / MKULNV