Nur Bares ist Wahres

Handel

Lastschrift an der Kasse: Klage, Umstellung und Abgrenzung

Nur Bares ist Wahres, sagt der kleine Mann. Ende der letzten Woche hat das Lastschriftverfahren an der Supermarktkasse dem Spruch eine neue Dimension gegeben. Wer nicht bar bezahlt, der kennt möglicherweise nicht die Wahrheit über die Weitergabe seiner Personendaten.

vzbv klagt gegen famila
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Landgericht Kiel Klage gegen die Handelskette famila eingereicht. Er beanstandet, dass die Kunden bei der Bezahlung mit Lastschriftverfahren gleichzeitig einer Weitergabe ihrer Kontodaten zustimmen, ohne die Nutzung im Einzelnen zu kennen.
In Kritik geraten ist aber nicht nur famila, sondern auch Rewe und Penny müssen Vorwürfe hinnehmen.
Hintergrund seien Einwilligungen auf der Rückseite des Kassenbons, dass die Kunden bei Bezahlung mit EC-Karte, mit der Weitergabe ihrer Kontodaten einverstanden seien. Geklagt wird zunächst aber nur gegen famila.

Datenpool bei Zahlungsdienstleister?
Helke Heidemann-Peuser vom vzbv erklärt, warum geklagt wird. Die Kunden erklärten sich bereit, dass ihre Kontodaten nicht nur an die Bank weitergegeben werden, sondern auch an den Zahlungsdienstleister. Der ist im Fall von famila die Firma TeleCash, während Rewe und Penny mit easycash zusammenarbeiten.
Was den vzbv stört ist die Angabe auf der Rückseite des Bons, dass die Kontodaten „den angeschlossenen Vertragspartnern“ übermittelt würden. So ist es nicht ersichtlich, wer alles die Daten erhält.
Nach Aussage der vzbv laufen bei TeleCash nicht nur Kontodaten über den Kunden zusammen, sondern auch Umsätze, die der Kunde bei anderen Händlern gemacht hat, so Heidemann-Peuser. Daraus könne TeleCash nicht nur die Liquidität des Kunden ersehen, sondern noch andere Schlüsse ziehen und „anderen angeschlossenen Händlern eine Empfehlung hinsichtlich der Akzeptanz seiner Karte für künftige Geschäfte geben.“
Im Moment des Bezahlens habe der Kunde keinen Blick für die Details, die auf der Bonrückseite aufgelistet sind, kritisiert der vzbv.

famila Kiel hat am Freitag auf Pin-Verfahren umgestellt
Auf Grund der Berichterstattung hat die famila-Handelsmarkt Kiel GmbH & Co.KG bekannt gegeben, die Bezahlung am Freitag um 10:30 Uhr auf das Pin-Verfahren umgestellt zu haben. Bis dahin hatte famila Kiel das elektronische Lastschriftverfahren eingesetzt. Der Kunde hatte mit seiner Unterschrift die Erlaubnis erteilt, den fälligen Betrag von seinem Konto abzubuchen. famila selbst habe keine Kundendaten gespeichert und nutzte ein übliches Verfahren. „Unser Dienstleister TeleCash hat das Verfahren geprüft und ist sich sicher, dass hier nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird“, erläutert famila Geschäftsführer Christian Lahrtz am Freitag. „Da wir unsere Kundinnen und Kunden aber auf keinen Fall verunsichern wollen, haben wir heute bereits auf das so genannte PIN-Verfahren mit Eingabe der Geheimzahl umgestellt.“

famila Nordwest nicht betroffen
Unter dem Markennamen „famila“ existieren zwei Handelsunternehmen. Die famila Verbrauchermarkt Einkaufsstätte GmbH & Co. KG mit Sitz im ostfriesischen Leer ist nicht von den Vorwürfen betroffen, teilte die Bünting Beteiligungsgesellschaft am Freitag mit. Die Ostfriesen setzen auf EC-Karte mit Pin-Eingabe. Es werden keine Daten weiter gegeben, die nicht mit dem Bezahlvorgang in Verbindung stehen.

Rewe: Kein Datenschutzrisiko
Die Rewe hat die öffentlichen Vorwürfe „als haltlos“ zurückgewiesen. Die Praxis entspreche den Regelungen des deutschen Lastschriftverfahrens. Die Kassenbontexte seien mit Datenschützern abgestimmt und das bequeme EC-Lastschriftverfahren sei im Hinblick auf den Datenschutz sicher, so Rewe weiter.
An easycash werden nach Auskunft der Rewe kaufbezogene Daten wie die Bankleitzahl, die Bonsumme, der Markt und das Einkaufsdatum weitergegeben. Personenbezogene Daten wie Vor- und Nachname seien nicht dabei, weil sie auf der EC-Karte nicht gespeichert seien. Der Dienstleister übernimmt die Abwicklung mit der Bank.

Roland Krieg

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