Ökokontrollen bleiben fast unverändert

Handel

Gesetzesänderung durch EU-Vorgabe

Die Kontrollen der Ökobetriebe sollen nach Willen der EU nicht mehr von privaten Firmen ausgeführt werden, sondern von nationalen Behörden aus. Trotzdem soll alles beim alten bleiben können, schreibt die Bundesregierung in einem Gesetzesentwurf zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus.
Die Behörden können nämlich die Kontrollaufgaben an private Firmen weitergeben: „Vor diesem Hintergrund kann und soll die bisherige, mit dem Ökolandbaugesetz 2003 eingeführte, bundesweite Zulassung der privaten Kontrollstellen durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beibehalten werden“, heißt es. Damit sieht die Bundesregierung keinen weiteren Änderungsbedarf.
Neuerungen wird es im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung geben, weil die einzelnen Mitgliedsländer jetzt die Möglichkeiten erhalten, die Verordnung selber zu regeln. So soll es zukünftig möglich sein auch einzelne Menübestandteile zu kennzeichnen. Jedoch müssen dann beispielsweise alle Karotten des Betriebes aus ökologischer Produktion stammen. So kann der Gast dann als Beilage Erbsen und Möhren (aus ökologischer Produktion) wählen.

roRo

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