Ökokontrollstellen müssen Zertifikate offen legen

Handel

Wer kontrolliert die Ökobetriebe?

Die Durchführungsverordnung EU 426/2011 sieht vor, dass ab dem 01. Januar 2013 sämtliche Ökobetriebe ihre zu meldenden Daten und Zertifikate offen darlegen müssen. In Deutschland sind rund 34.000 Betriebe betroffen. Der Bundesrat hat eine klare rechtliche Regelung für die Offenlegung in einer Internetdatenbank gefordert. In Ergänzung sind jetzt auch die Ökokontrollstellen verpflichtet, ihre Daten offen zu legen. Dazu ist eine Änderung des Öko-Landbaugesetzes notwendig, die am Mittwoch im Landwirtschaftsausschuss des Bundestages abschließend beraten wurde. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition bei Enthaltung aller anderen Parteien angenommen.

Allerdings ist es kein bundeseinheitliches System geworden, bedauerte Cornelia Behm, Sprecherin für ländliche Entwicklung und für Waldpolitik bei Bündnis 90 / Die Grünen. „So müssen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin mühsam ihre Informationen zusammenklauben.“ Das schade dem Ansehen der Branche. Positiv hingegen sei, dass die Behörden im Verdachtsfall einer Kontrollstelle die Arbeit untersagen können. So regelt § 4 Absatz 6 des Öko-Landbaugesetzes, dass die Länder bei Feststellung von Fehlern der Kontrollstelle, diesen die Tätigkeit untersagen können. Dazu braucht es keine Zustimmung mehr von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Die BLE akkreditiert die Prüfstellen. Diese Regelung soll die Wirksamkeit der Überwachung erhöhen.

Weil das Gesetz einen Schritt in die richtige Richtung gehe, haben sich die Grünen der Stimme enthalten, begründete Behm das Abstimmungsverhalten.

roRo

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