Online-Mystery-Shopper

Handel

Regelungen im Online-Handel werden verschärft

Der stationäre und der digitale Handel sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Doch für die Verbraucher müssen die gleichen Rechte gelten. Egal, ob für welchen Einkaufskanal die Kunden sich entscheiden. Das ist nicht immer leicht, wenn im Online-Handel, der nicht nur im Ausland stattfindet, eine Zutatenliste fehlt, die Herkunft von Lebensmitteln nicht ersichtlich wird oder amtliche Mitteilungen für die Öffentlichkeit nicht eingestellt werden.

Kabinett verschärft LFGB

Die Basis ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Verschärfung der Regeln für die Rückverfolgbarkeit und für Kontrollen des Online-Handels verabschiedet.

So gibt es neue Regeln über Lebensmittelzusatzstoffe und kosmetische Mittel. Amtliche Kontrollrechte werden detaillierter beschrieben und dargelegt, wie im Verdachtsfall sowie nach Feststellung eines Verstoßes damit umzugehen ist. Im Bedarfsfall müssen Online-Händler Informationen zur Rückverfolgbarkeit innerhalb von 24 Stunden und elektronisch an die Behörden übermitteln. Für die Überwachung im Internet dürfen Kontrollbehörden bei verderblichen Waren künftig auch anonym Online-Bestellungen aufgeben.

BVL-Mustershop

Für Verbraucher hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit schon vor Jahren einen digitalen Mustershop aufgebaut, damit Kunden trainieren können, Fehler und Fallen zu finden, bevor sie im Internet Ware bestellen.

Lesestoff:

www.bvl.bund.de/mustershop

roRo

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