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Ausschuss für kommunale Angelegenheiten
Die Kommunen stehen direkt an der Schnittstelle zum Bürger. Im nächsten Jahr finden zehn Kommunalwahlen statt, bei denen die kommunalen Parlamente über Projekte und Finanzausstattung der Daseinsfürsorge, Energiewende und Flächenvergabe mindestens mitentscheiden. Auch wenn die große Politik in Berlin stattfindet.
Vor diesem Hintergrund hat Die Linke einen Antrag für die Bildung eines „Ausschusses für kommunale Angelegenheiten“ eingebracht, der mit 37 Mitgliedern besetzt werden soll. Städte, Gemeinden und Landkreise in der Bunderepublik sind bei etwa 80 Prozent der Gesetze, Verordnungen und Rechtsvorschriften für die Ausführung zuständig, heißt es in der Begründung. „Eine frühzeitige Beteiligung der Kommunen an der Erarbeitung und Diskussion von Gesetzen und Verordnungen, die ihre Belange berühren, findet bisher kaum statt.“ In der letzten Legislaturperiode wurde zwar die Geschäftsordnung geändert, dass bei entsprechenden Belangen die Gemeindeverbände in den federführenden Ausschüssen eine Stellungnahme abgeben können – aber nur bei Initiativen aus den Fraktionen heraus. Nimmt der Bund das Heft in die Hand, gibt es diese Möglichkeit nicht.
Ebenfalls hat es einen kommunalen Unterausschuss gegeben, der aber wegen der Anbindung an das Innenministerium nur zum Tragen gekommen sei, wenn der Innenausschuss die Belange an diesen weitergeleitet hat.
Die Linksfraktion erhofft sich durch die Einrichtung eines wirklichen Kommunalausschusses eine deutliche Berücksichtigung der lokalen Interessen.
roRo